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Die Würde des Menschen ist unantastbar

Freitag, 05. April 2019, 08:01 Uhr
So steht es im Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Beamte vom Wachtmeister bis zum Minister leistet seinen Eid auf dieses Grundgesetz. Damit übernimmt er eine besondere Verantwortung seinen Mitmenschen gegenüber...


Als Minister in einem Parlament hat man sogar die Möglichkeit Gesetzesänderungen zu diskutieren und kann diese bei einer Mehrheit durch die erforderlichen Gremien hindurch auch einführen.

Der Artikel 1 GG jedoch, sollte niemals zur Disposition stehen. Er ist Grundpfeiler des Rechtsstaates. Drei Jahrzehnte habe ich wirklich geglaubt, dass es keiner wagt hier jemals wieder Hand anzulegen. Da auch ich aufmerksam die Medien verfolge, musste ich mir die letzten Tage eingestehen: Man kann die Messlatte Humanität, Ethik und Moral auf den Boden legen. Es geht trotzdem jemand erhobenen Hauptes darunter durch. Dieses Mal ist es der amtierende Gesundheitsminister.

Organspende ist ein sensibles Thema und jeder der sich dazu bereit erklärt, dem gilt meine vollste Hochachtung. Leben zu schenken und dafür auch gewisse Risiken in Kauf zu nehmen, ist nicht selbstverständlich. Das ist eine mutige Entscheidung.

Wer diese Entscheidung nicht trifft, hat seine Gründe, möchte sich bewusst nicht entscheiden oder beschäftigt sich nicht mit diesem komplexen Thema. Jeder dem das Grundgesetz etwas wert ist, sollte eine fehlende Entscheidung als NEIN akzeptieren und nicht die letzte Betrachtung als Versäumnis unterstellen. Gesundheitsminister Jens Spahn ist aufgefallen, dass immer weniger Leute bereit sind, ihre Organe zu spenden. Er unterstellt einfach die fehlende Bereitschaft, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und möchte gern eine Widerspruchslösung auf den Weg bringen. Sich nicht aktiv gegen die Organspende zu entscheiden, macht jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland zum möglichen Spender.

Weiterhin datenschutzrechtlich bedenklich ist, dass diese Entscheidung ja irgendwo erfasst und gespeichert werden muss. Laut DSGVO muss dem zugestimmt werden. Was ist eigentlich mit Menschen, die diese Entscheidung gar nicht treffen können, weil sie die Hintergründe nicht verstehen, wie zB. psychisch Kranke? Weiterhin gibt es auch in Deutschland Menschen die nicht lesen und schreiben können. Können diese Menschen sich überhaupt ausreichend zu informieren? Auch Jugendliche und Heranwachsende legen aus meiner Sicht ihre Priorität nicht auf das Thema Organspende.

Ja man kann einem Menschen durch Bereitschaft zur Organspende eine zweite Chance geben. Das ist das wichtigste Argument Pro überhaupt. Das sollte trotzdem jeder für sich mit seinem Gewissen ausmachen dürfen.

Wenn der Fall X eintritt muss es schnell gehen, da Organe nur eine begrenzte Zeit außerhalb des Körpers funktionieren. Auch Lebenserhaltende Maßnahmen über einen längeren Zeitraum schließen eine erfolgreiche Organspende aus. Es müssen also zeitnah Entscheidungen getroffen werden, nach deren Umsetzung der Spender definitiv nicht mehr aufwacht. Die beste Chance ganz sicher diesem Gesetz zu begegnen, haben Angehörige von Unfallopfern.

Organtransplantationen unterliegen natürlich Gesetzen. Es gibt internationale Wartelisten und der kommerzielle Handel mit Organen ist verboten.
Leider gibt es Grauzonen. Es werden immer wieder Verstöße bekannt, wo zum einen Menschen ihre Organe aus der Not heraus verkaufen oder diese einfach ohne Zustimmung entnommen und verkauft werden. Es existiert also ein illegaler Markt für menschliche Organe. Auch gab es Fälle, wo Wartelisten gegen Geld manipuliert wurden.
Weitere Tatsachen, welche gegen eine Entscheidung sprechen, sind ein kommerzialisiertes auf Gewinn ausgerichtetes Gesundheitswesen, Lobbyisten in den Parlamenten, Pharmaskandale, Ärzte welche am Limit arbeiten und wichtige medizinische Entscheidungen zeitnah treffen müssen.

Meine Organe gehören mir und auch die Entscheidung „Zu gehen“ würde ich gern meiner biologischen Uhr, dem Zufall oder wenn es wirklich notwendig sein sollte, Geräte abzuschalten, meinen engsten Verwandten überlassen und nicht dem Erfolg einer weiteren Verwertbarkeit meiner Organe. Das ist ein im Grundgesetz in Stein gemeißeltes Menschenrecht. Wenn ich dieses nur per Widerspruch wahrnehmen darf dann sind wir schon sehr weit gekommen.
Andreas Dittmar, AfD RV Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
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Autor: red

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