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Richtige Entscheidung des Bundesverkehrsministers:

Keine E-Scooter auf Gehwegen

Dienstag, 07. Mai 2019, 16:10 Uhr
„Der Gehweg ist zum Schutz der Fußgänger da und ich bin froh, dass das nun so bleibt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) Christian Kellner zur heutigen Entscheidung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer...


Entgegen der ursprünglichen Pläne hatte Scheuer heute verkündet, E-Scooter doch nicht auf Gehwegen zulassen zu wollen. Der bisherige Verordnungsentwurf hätte das Fahren mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen erlaubt.

Der DVR hatte in einem Positionspapier dafür plädiert, EKF nur dann auf dem Gehweg zuzulassen, wenn sie maximal Schrittgeschwindigkeit führen. „Dass die Fahrzeuge nun gänzlich von der Nutzung des Gehwegs ausgeschlossen sind, erleichtert uns ungemein“, sagt der Hauptgeschäftsführer. Gerade ältere Menschen, deren Reaktionsfähigkeit häufig eingeschränkt sei, aber auch Menschen mit Behinderungen müssten nun nicht mehr um eine Einschränkung ihrer Mobilität fürchten.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nach der Zulassung von EKF weiter zu erhöhen, spricht sich der DVR für ein Mindestalter von 15 Jahren für die Nutzung von E-Scootern aus. „Wir sind der Ansicht, dass dieses Alter angemessen ist. Auch die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht es als Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, vor“, sagt Kellner. Wer diese Regel zu umgehen versuche, vergrößere dadurch nur den ohnehin schon vorhandenen Flickenteppich im deutschen Verkehrsrecht.

Außerdem habe er große Zweifel, ob Kinder unter 15 Jahren über ausreichend Umsicht und Verantwortung verfügten, um selbst sicher mit EKF durch den Straßenverkehr zu kommen und andere dabei nicht zu gefährden, so der Hauptgeschäftsführer.
Autor: red

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