uhz-online
Sparkasse zu PSD2

Was Online-Banker und Online-Shopper jetzt wissen müssen

Montag, 16. September 2019, 09:48 Uhr
Online-Shopping und Online-Banking sind künftig noch sicherer. Dafür sorgt seit dem 14. September die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“. Auf die Neuerungen mussten sich Bank-Kunden allerdings vorbereiten, verrät Heike Höwener, Abteilungsleiterin Marktservice bei der Sparkasse..

Frau Höwener, was hat die PSD2 für die Kunden mit sich gebracht?
Die neue Richtlinie hat vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich gebracht. Das Bezahlen ist bequemer und sicherer geworden. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen mit Online-Konten und Zahlungskarten sowie für andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel

Hat sich auch beim normalen Online-Banking etwas geändert?
Ja. Für normale Überweisungen gibt es jetzt eine sogenannte „Liste der vertrauenswürdigen Empfänger“, auf die der Kunde Unternehmen und Personen setzen kann, an die häufig Geld überwiesen wird. Diese Funktion findet man im Online-Banking unter „Tan-freie IBANs“. Wenn hier ein Empfänger mit IBAN hinterlegt wurde, braucht künftig keine TAN mehr eingegeben werden, um spätere Überweisungen freizugeben. Auch Überweisungen auf eigene Konten innerhalb unseres Hauses und Kleinbeträge bis 30 Euro sind TAN-frei möglich. Allerdings braucht der Online-Banker in Zukunft nicht mehr nur für Überweisungen, sondern auch für den reinen Login ins Online-Banking eine TAN – spätestens alle 90 Tage. Das heißt, künftig sollte der Zugriff zum TAN-Verfahren immer griffbereit sein – auch auf Reisen.

Was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?
Seit dem 14. September müssen sich Kunden bei vielen Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Ungefähr so, wie sie das jetzt schon von Überweisungen im Online-Banking kennen – hier benötigen sie ja auch einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang sowie eine TAN, um die Überweisung am Ende freizugeben. So ähnlich ist es auch bei Kartenzahlungen: Sie benötigen die Kartendaten und weitere Beweismittel, dass sie berechtigt sind, die Zahlung durchzuführen. Mit unserer App „S-ID Check“ auf Ihrem Smartphone können sie eine Zahlung ganz bequem per Fingerabdruck freigeben.

Warum wurde das geändert?
Damit Betrüger selbst dann, wenn sie die Zahlen und Daten von einer Kreditkarte ergaunert haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Denn dafür müssten sie zusätzlich noch das Handy des Besitzers klauen und den Fingerabdruck vortäuschen – fast unmöglich. Statt mit dem Finger können Zahlungen übrigens auch mit einem selbst gewählten Kennwort freigegeben werden. Wenig Aufwand für so viel mehr Sicherheit.

Ist die Einrichtung der App kompliziert?
Nein. Auf unserer Homepage gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten der „S-ID- Check“-App auf dem Smartphone. Und natürlich helfen auch die Kolleginnen und Kollegen in denFilialen oder an der Hotline gerne weiter.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 uhz-online.de