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Stadt Bad Langensalza

Vorbereitung für Winterdienst sind getroffen

Montag, 02. Dezember 2019, 13:13 Uhr
Die kalte Jahreszeit hat begonnen und Temperaturen fallen meist schon unter den Gefrierpunkt. Der Winter hält mit großen Schritten Einzug. Mit den ersten Schneeflocken fällt der Startschuss für den Winterdienst des städtischen Bauhofs und der beauftragten Fremdunternehmen...

Die Einsatzkräfte stehen bereit und rücken aus, wenn Schnee und Glätte zu erwarten sind. Deren Arbeit beginnt meist in der Früh, wenn die meisten Bürgerinnen und Bürger noch schlafen. Nur so kann ermöglicht werden, dass Straßen, Wege und Plätze beräumt sind, wenn das Stadtleben in Bad Langensalza beginnt. „Dennoch bitten wir um Verständnis, wenn die Wege gerade nach Schneefall nicht immer so komfortabel zu passieren sind wie im Sommer“, sagt Bürgermeister Matthias Reinz. Die zeitliche Abwicklung des Winterdienstes richtet sich nach den jeweiligen Dringlichkeitsstufen der Straßen in den Räumbezirken. Demnach werden zuerst diejenigen Straßen oder Straßenteile innerhalb der geschlossenen Ortslage beräumt, bei denen die Kriterien "Verkehrswichtigkeit" und "Gefährlichkeit" gleichzeitig vorliegen. Das sind in aller Regel beispielsweise Hauptverkehrs und Durchgangsstraßen, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen, innerörtliche Haupterschließungsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr und für Schulbusse oder Zufahrtsstraßen zu Schulen und Kindergärten.

In der Dringlichkeitsstufe II sind diejenigen Straßen oder Straßenteile innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei denen die Kriterien "Verkehrswichtigkeit" und "Gefährlichkeit" nicht gleichzeitig vorliegen. Das sind in aller Regel sonstige Anlieger- und Erschließungsstraßen, die zwar gefährliche Fahrbahnstellen, wie beispielsweise Gefällestrecken, Kurvenbereiche, Straßenverengungen, Kreuzungsbereiche, Einmündungen, Brückenbauwerke aufweisen können, aber ein zu berücksichtigendes Verkehrsaufkommen nicht vorliegt und deshalb nicht gleichzeitig verkehrswichtig sind.

In Straßen oder Straßenteilen innerhalb der geschlossenen Ortslage, die weder verkehrswichtig sind oder gefährliche Stellen aufweisen, zählen zur Dringlichkeitsstufe III und werden durch die Stadtverwaltung nicht beräumt. Dazu zählen in aller Regel Anliegerstraßen, Wohnstraßen, Wohnsammelstraßen, Verbindungsstraßen und die übrigen Verkehrsflächen, also auch alle Gehwege in der Stadt. Die Stadtverwaltung bittet daher Anlieger dieser Straßen, entsprechend der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Langensalza selbst zu Schaufel und Streugut zu greifen und ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die öffentlichen Verkehrsflächen nicht beschädigen. Als Streumaterial sind vor allem Blähschiefer, Steinmehl, Sand oder Split mit einer Körnung von kleiner 3 mm und Säge- oder Hobelspäne zu verwenden. Die Anwendung von Salz oder sonstigen chemischen Auftaumitteln ist grundsätzlich verboten.

Die vergangenen Winter haben gezeigt, dass durch den Einsatz von Streusalz massive Schädigungen an den im Stadtgebiet vorhandenen Bäumen und anderen Pflanzen entstanden sind. Deshalb wird auch der städtische Bauhof in diesem Jahr wieder soweit als möglich auf den Einsatz von Streusalz verzichten und ausschließlich Blähschiefer einsetzen. Das bedeutet, dass die innerörtlichen Straßen nicht mehr schneefrei sein werden und sich alle Verkehrsteilnehmer entsprechend darauf einstellen müssen. Sofern dies auch auf den örtlich hindurchgehenden Landes- und Bundesstraßen rein logistisch möglich sein wird, soll es auch hier durchgesetzt werden.
Autor: red

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