Mühlhausen
Corona-Virus: Gesundheitsamt informiert
Donnerstag, 27. Februar 2020, 15:44 Uhr
Anknüpfend an bundes- und landesseitige Berichterstattung zu Art und Auswirkungen der im vergangenen Jahr erstmalig in China aufgetretenen Virus-Erkrankung informiert das Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich-Kreises über die aktuelle Verbreitungssituation in Deutschland und die wesentlichen Ablaufschritte, die bei auftretenden Verdachtsfällen zur Umsetzung kommen...
In Deutschland sind laut offizieller Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) bisher 21 bestätigte Infektionsfälle aufgetreten, davon keine im Bundesland Thüringen. Die Virus-Erkrankung wirkt sich mit grippeähnlichen Symptomen aus, die in der überwiegenden Zahl der Fälle einen leichteren Verlauf haben. In seltenen Fällen, in denen die Viruserkrankung mit erheblichen Vorerkrankungen zusammen trifft, kann es zu schweren Verläufen und sogar Todesfällen kommen.
Das Gesundheitsamt betont ausdrücklich die Relation zu ähnlich gelagerten Viruserkrankungen wie z.B. der Influenza-Grippe, die alljährlich wellenartig durchs Land geht und mehrere tausend Todesfälle in Deutschland verursacht. Das RKI schätzt für die Grippesaison 2017/2018 konservativ ungefähr 25.100 durch Influenza-Virus verursachte Todesfälle.
Gleichwohl wird die in wissenschaftlicher Kurzform COVID-19 genannte neue Viruserkrankung sehr ernst genommen und die Akteure des Gesundheitswesens in Deutschland sind auf verschiedene Weise für den möglichen Fall einer weiteren Verbreitung des Virus vorbereitet.
Im Zentrum aller Bemühungen um Behandlung und Eindämmung von COVID-19 stehen drei allgemeingültige Verhaltensregeln für Jedermann sowie ein Flussschema des RKI, das Ärztinnen und Ärzten sowie den Gesundheitsbehörden als fachliche Handlungsgrundlage dient.
Die drei Verhaltensregeln für Jedermann lauten:
Das RKI-Flussschema zu Verdachtsabklärung und weiteren Maßnahmen beschreibt folgende Inhalte:
In den allermeisten Fällen wird es so sein, dass der behandelnde Hausarzt (in selteneren Fällen eine Klinik) Erstkontakt zum Patienten hat und gemäß des Flussschemas feststellt, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht (vor allem besteht ein Verdacht, wenn die betroffene Person über bestimmte grippeähnliche Symptome verfügt und aus einer Region mit COVID- 19-Vorkommen stammt oder Kontakt zu einer an COVOD-19 erkrankten Person hatte).
In den Fällen, in denen Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit vorliegt, wird der behandelnde Arzt ins Krankenhaus überweisen. Das örtliche Krankenhaus würde seinerseits die stationäre Behandlung durchführen.
In den anderen Fällen, die keine Krankenhausbehandlung erfordern, würde der niedergelassene Arzt ambulant behandeln. Außerhalb der Geschäftszeiten wäre der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst Ansprechpartner.
Parallel zu dieser Verdachtsklärung und Behandlung ermittelt das örtliche Gesundheitsamt etwaige Kontaktpersonen und veranlasst erforderlichenfalls sogenannte häusliche Quarantäne. Bisher kam es im Unstrut-Hainich-Kreis noch nicht zu solchen Fällen. Im Falle des Falles würden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes betroffene Personen über Verhaltensregeln informieren und für die Dauer der Quarantäne, die in er Regel 14 Tage dauern wird, beratend begleiten.
Autor: redIn Deutschland sind laut offizieller Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) bisher 21 bestätigte Infektionsfälle aufgetreten, davon keine im Bundesland Thüringen. Die Virus-Erkrankung wirkt sich mit grippeähnlichen Symptomen aus, die in der überwiegenden Zahl der Fälle einen leichteren Verlauf haben. In seltenen Fällen, in denen die Viruserkrankung mit erheblichen Vorerkrankungen zusammen trifft, kann es zu schweren Verläufen und sogar Todesfällen kommen.
Das Gesundheitsamt betont ausdrücklich die Relation zu ähnlich gelagerten Viruserkrankungen wie z.B. der Influenza-Grippe, die alljährlich wellenartig durchs Land geht und mehrere tausend Todesfälle in Deutschland verursacht. Das RKI schätzt für die Grippesaison 2017/2018 konservativ ungefähr 25.100 durch Influenza-Virus verursachte Todesfälle.
Gleichwohl wird die in wissenschaftlicher Kurzform COVID-19 genannte neue Viruserkrankung sehr ernst genommen und die Akteure des Gesundheitswesens in Deutschland sind auf verschiedene Weise für den möglichen Fall einer weiteren Verbreitung des Virus vorbereitet.
Im Zentrum aller Bemühungen um Behandlung und Eindämmung von COVID-19 stehen drei allgemeingültige Verhaltensregeln für Jedermann sowie ein Flussschema des RKI, das Ärztinnen und Ärzten sowie den Gesundheitsbehörden als fachliche Handlungsgrundlage dient.
Die drei Verhaltensregeln für Jedermann lauten:
- Nies und Hustenetikette (in die Armbeuge oder Taschentuch)
- möglichst mindestens 2 Meter Abstand halten zu anderen und Massenansammlungen meiden
- häufiger am Tag und jeweils mindestens 20 Sekunden Händewaschen mit Seife
Das RKI-Flussschema zu Verdachtsabklärung und weiteren Maßnahmen beschreibt folgende Inhalte:
In den allermeisten Fällen wird es so sein, dass der behandelnde Hausarzt (in selteneren Fällen eine Klinik) Erstkontakt zum Patienten hat und gemäß des Flussschemas feststellt, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht (vor allem besteht ein Verdacht, wenn die betroffene Person über bestimmte grippeähnliche Symptome verfügt und aus einer Region mit COVID- 19-Vorkommen stammt oder Kontakt zu einer an COVOD-19 erkrankten Person hatte).
In den Fällen, in denen Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit vorliegt, wird der behandelnde Arzt ins Krankenhaus überweisen. Das örtliche Krankenhaus würde seinerseits die stationäre Behandlung durchführen.
In den anderen Fällen, die keine Krankenhausbehandlung erfordern, würde der niedergelassene Arzt ambulant behandeln. Außerhalb der Geschäftszeiten wäre der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst Ansprechpartner.
Parallel zu dieser Verdachtsklärung und Behandlung ermittelt das örtliche Gesundheitsamt etwaige Kontaktpersonen und veranlasst erforderlichenfalls sogenannte häusliche Quarantäne. Bisher kam es im Unstrut-Hainich-Kreis noch nicht zu solchen Fällen. Im Falle des Falles würden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes betroffene Personen über Verhaltensregeln informieren und für die Dauer der Quarantäne, die in er Regel 14 Tage dauern wird, beratend begleiten.
