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Gemeinde- und Städtebund zu Kitaöffnungen

Die Quadratur des Kreises

Mittwoch, 13. Mai 2020, 12:50 Uhr
In Erfurt wurde heute das Konzept des Landes für die Öffnung der Kindergärten vorgestellt. Vorgesehen ist, dass die Landkreise und Gemeinden in eigener Verantwortung ihre Kitas für einen eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Gleichzeitig fallen die Bestimmungen zur Notbetreuung. Kindergärten wie Gemeinden und Eltern wird das vor große Herausforderungen stellen, kritisiert der Gemeinde- und Städtebund…

Mit der Öffnung der Kindertageseinrichtungen fällt die bisherige Notbetreuung für systemrelevante Berufsgruppen weg, während sie für die Schulkinder bestehen bleibt. Bis gestern gingen die Kindertageseinrichtungen noch davon aus, ab nächsten Montag im Rahmen der Notbetreuung Vorschulkinder und ihre Geschwister aufzunehmen. Die Öffnung der Kindertageseinrichtungen könne laut Herrn Minister Holter nur im Rahmen eines Hygieneplans erfolgen, mit Vorgaben zu Gruppengrößen und Mindestflächen.

Bisher fehlt ein verbindlicher Hygieneplan, der die Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzen würde, mit Planungen für die Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebs beginnen zu können. Ein dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen vorliegender Entwurf sieht vor, dass je Gruppe maximal 10 Kinder in einem eigenen Gruppenraum mit Mindestflächen zwischen 4 und 6 qm je Kind betreut werden dürfen. Dies bedeutet, dass je nach örtlicher Gegebenheit weniger als die Hälfte der Kinder, in einigen Fällen sogar nur ein Drittel der Kinder betreut werden dürfen. Unter Berücksichtigung der Risikogruppen und des dann verfügbaren Personals wird ein Kind dann nur jeden zweiten oder dritten Tag, bzw. jede zweite oder dritte Woche mit einer Betreuungszeit von deutlich weniger als der eigentlich gewohnten Zeit betreut werden können.

Davon betroffen sind auch die Eltern, die unter den Regelungen der Notbetreuung ihre Kinder bislang ganztägig in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen konnten. Wie die Landesregierung diesen Eltern vermitteln will, dass sie ihre Kinder nur noch im eingeschränkten Regelbetrieb betreuen lassen können, bleibt offen.

Minister Holter will offenbar die Verantwortung für das unvermeidbare Chaos auf die Kommunen und Kindertageseinrichtungen abladen, indem er diese schon einmal vorsorglich für die Umsetzung der noch gar nicht bekannten Vorgaben bis zum nächsten Montag für zuständig erklärt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Kindertagesbetreuung jetzt nach dem Infektionsschutzgesetz und nach Weisung des Landes erfolgt. Die Vorgaben erfolgen in der Coronaverordnung des Landes. Die Kommunen und die Kindertageseinrichtungen können nicht vor Ort die Verantwortung dafür übernehmen. Verantwortlich ist zunächst der, der die Vorgaben macht und erst in zweiter Linie derjenige, der sie umzusetzen versucht.

Bislang fehlt auch jegliche Aussage des Landes, wie ab dem Zeitraum der Umstellung auf den eingeschränkten Regelbetrieb mit der Erhebung der Elternbeiträge umgegangen werden soll. Aufgrund der Vorgaben des Landes zu den Gruppengrößen, Raumgrößen und dem einzusetzenden Personal werden die Kindertageseinrichtungen bereits im eingeschränkten Regelbetrieb "unter voller Last" laufen. D.h., dass wohl alle verfügbaren Erzieher/innen und Räume der Einrichtung benötigt werden, um den eingeschränkten Regelbetrieb gewährleisten zu können. Gleichzeitig kann den Eltern aber nur ein eingeschränktes Angebot zur Betreuung ihrer Kinder gemacht werden, das je nach den örtlichen Gegebenheiten auch ein wöchentliches Wechselmodell oder eine Betreuung an einzelnen Tagen sein kann. Unter diesen Voraussetzungen wird man darüber nachdenken müssen, auch nur reduzierte Beiträge von den Eltern einzufordern. Der Entwurf des Art. 10 im sog. Thüringer Mantelgesetz sieht für diesen Fall keine Erstattung der Einnahmeverluste vor. Die Träger der Kindertageseinrichtungen benötigen aber eine klare Aussage des Landes, ob im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes Elternbeiträge zu erheben sind und falls ja, in welcher Höhe und ob das Land für den Einnahmeausfall von Elternbeiträgen aufkommt.

Die Kommunen werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten jede Unterstützung zum geplanten Einstieg in die Kita-Betreuung leisten, dürfen aber nicht vor unlösbare Aufgaben gestellt werden.
Autor: red

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