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Ein Blick in die Statistik

Thüringen und das "Gender Pay Gap"

Montag, 18. Januar 2021, 10:00 Uhr
Im Jahr 2018 war der prozentuelle Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Thüringen – der sogenannte unbereinigte "Gender Pay Gap" – mit 6,3 Prozent so gering wie in keinem anderen Bundesland. Das melden die Erfurter Statistiker...

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik erzielten Frauen in Thüringen einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 15,62 Euro (+6,1 Prozent zum Vorjahr), während der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Thüringer Männern bei 16,67 Euro (+6,8 Prozent zum Jahr 2017) lag.

Der unbereinigte Gender Pay Gap berücksichtigt strukturbedingte Unterschiede zwischen den Geschlechtsgruppen, wie unterschiedliche Berufe, Branchen, Arbeitszeitmodelle, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand oder Zugang zu Führungspositionen. Betrachtet man unterschiedliche berufliche Ausbildungsabschlüsse lag der größte geschlechtsspezifische Verdienstunterschied von 13,2 Prozent bei den Abschlüssen „Meister-, Techniker-, Fachschulabschluss“ sowie gefolgt von 13,0 Prozent bei „Diplom, Magister, Master, Staatsexamen“. Der nächstgrößte Verdienstunterschied von 11,1 Prozent betraf die Bachelorabsolventen.

Langfristig betrachtet hat sich der unbereinigte Gender Pay Gap in Thüringen seit 2010 zwischen 6,0 Prozent und 9,2 Prozent bewegt. Eine größere Lohnlücke zwischen Frauen und Männern war vor allem im früheren Bundesgebiet feststellbar und belief sich im Jahr 2018 auf 21,4 Prozent. In den neuen Bundesländern blieb der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied hingegen mit 7,3 Prozent relativ gering.

Neben dem unbereinigtem Gender Pay Gap wird auch alle 4 Jahre der bereinigte Gender Pay Gap gemessen, der den Verdienstunterschied von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikatio- nen und Tätigkeiten misst. Im Jahr 2018 lag der bereinigte Gender Pay Gap in Thüringen mit 5,7 Prozent lediglich um 0,6 Prozentpunkte unter dem unbereinigtem Gender Pay Gap. Demnach waren 90,5 Prozent des unbereinigten Verdienstunterschieds auf nicht strukturbedingte Unterschiede zurückzuführen.
Autor: red

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