uhz-online
FFP2-Masken:

DAK-Gesundheit verschickt Gutscheine

Donnerstag, 21. Januar 2021, 18:29 Uhr
Der Versand der Gutscheine der Bundesregierung für die FFP2-Schutzmasken läuft. Allein bei der DAK-Gesundheit erhalten aktuell knapp drei Millionen Versicherte einen solchen Gutschein per Post...

Die Bundesregierung hatte beschlossen alle Bundesbürger die am Stichtag 15. Dezember 2020 das 60. Lebensjahr vollendet hatten, sowie alle Bürger, die zu einer in einem Diagnosekatalog festgelegten Risikogruppe gehören, kostenfrei mit FFP2-Masken auszustatten. Dazu werden von der Bundesdruckerei fälschungssichere Berechtigungsscheine gedruckt und die Krankenkassen mit dem Versand beauftragt.

Die DAK-Gesundheit hat mit dem Versand der Berechtigungsscheine begonnen, viele Versicherte haben diese bereits erhalten. „Uns erreichen zu diesem Thema viele Rückfragen!“ sagt Jörn Sola, Chef der DAK-Gesundheit in Mühlhausen. Er bittet aber auch um etwas Geduld, da der Druck der Gutscheine in der Bundesdruckerei, die Lieferung an die Krankenkassen, die Selektion der berechtigten Versicherten und der anschließende Postversand der Gutscheine eine enorme logistische Herausforderung darstellen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Stichtag 15. Dezember 2020 für die Vollendung des 60. Lebensjahres, sowie die Diagnosen der Risikogruppen von den Krankenkassen nicht beeinflussbar sind. Eine entsprechende Diagnose muss bei den Kassen durch eine Leistungsinanspruchnahme im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 dokumentiert sein.

Jörn Sola weiter: „Wir unterstützen diese Aktion der Bundesregierung, indem wir unseren Versicherten so schnell wie möglich ihre Gutscheine per Post zukommen lassen“. Bis zum 28. Februar können sechs Schutzmasken abgeholt werden. Der zweite Gutschein kann vom 16. Februar bis einschließlich 15. April für weitere sechs Masken eingelöst werden. Dabei fällt jeweils lediglich eine Eigenbeteiligung von zwei Euro pro Abholung an.

Bei der Abholung in der Apotheke sollten die Versicherten das Anschreiben der Krankenkasse mit vorlegen, da die Gutscheine nicht personalisiert sind.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 uhz-online.de