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Neue Corona-Regeln

Sport für kleine Kindergruppen im Freien erlaubt

Donnerstag, 29. April 2021, 16:01 Uhr
Neue Coronaregeln für den Kindersport in Thüringen: Sportminister Helmut Holter und Gesundheitsministerin Heike Werner haben am Donnerstag die Vorgaben des aktuellen Bundesinfektionsschutzgesetzes nachvollzogen und Sport für kleine Kindergruppen im Freien auch in Thüringen zugelassen...

Dazu wird in den kommenden Stunden die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung kurzfristig angepasst. Erlaubt ist nach der noch für den Abend geplanten Verkündung der Verordnung:
  • der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel auf allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen
  • Der Sportbetrieb darf nur stattfinden, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können. Der Antigenschnelltests oder der PCR-Tests dürfen zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.


Dazu erklärt Sportminister Helmut Holter: „Es ist gut, dass wir diese Ausnahme nun machen können. Viele Kinder, aber auch viele Sportvereine haben darauf gewartet. Sport im Freien ist gerade in dieser Jahreszeit das beste Mittel gegen Langeweile, Einsamkeit und Coronamüdigkeit. Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygienekonzepte. Aber ich setze hier großes Vertrauen in die Sportvereine und weiß, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.“

„Wir sind sehr erleichtert, dass nach über sechs Monaten Stillstand die Thüringer Sportvereine zumindest ihren jüngsten Mitgliedern wieder Bewegung ermöglichen dürfen.“, bewertet LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel die Anpassung als ersten kleinen Schritt. Und ergänzt: „Wir werben auch weiterhin für eine schnellstmögliche Öffnung des Sports für alle Altersklassen zunächst an der frischen Luft mit den erforderlichen Rahmenbedingungen.“
Autor: red

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