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Ein Blick in die Statistik

Mehr Millionen aus der Erbschaftssteuer

Dienstag, 14. September 2021, 12:13 Uhr
In Thüringen wurde im Jahr 2020 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 26,2 Millionen Euro festgesetzt; das waren 6,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr...

Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 1 914 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt. Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 128,9 Millionen Euro zugrunde.

In 1431 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 966 Erblassungen entstand ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 181,9 Millionen Euro. Demgegenüber standen 37,1 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb der Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 144,8 Millionen Euro.

Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 81,2 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 17,2MillionenEuro. Für 82 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 100 000 Euro; diese trugen nur zu 38 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.

Im Festsetzungsjahr 2020 kam es zu 521 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 47,7 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 9,0 Millionen Euro. 86 Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100 000 Euro. Diese trugen lediglich zu 39 Prozent zur festgesetzten Schenkungsteuer bei Schenkungen bei. Die durchschnittliche Steuerbelastung der unbeschränkt Steuerpflichtigen für die Erwerbe insgesamt lag bei 13416Euro. Betrachtet man nur die Erwerbe von Todes wegen, lag die durchschnittliche Steuerbelastung bei 12 043 Euro und die der Schenkungen bei 17 192 Euro.
Autor: red

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