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Stadt Bad Langensalza muss nach Verkehrsunfall zahlen

Entschädigung nach zwei Jahren

Sonntag, 16. Januar 2022, 14:15 Uhr
Fast zwei Jahre dauerte die Auseinandersetzung zwischen einem Bewohner und der Verwaltung von Bad Langensalza. Mit seinem Wagen war der Autofahrer im Nationalpark Hainich gegen eine Rotbuche geprallt und verklagte danach die Stadt auf Schadenersatz …

Bild vom Unfallort im März 2020 (Foto: Feuerwehr Bad Langensalza/SD) Bild vom Unfallort im März 2020 (Foto: Feuerwehr Bad Langensalza/SD)

Als er im März 2020 mit seinem PKW auf der Straße zwischen Zimmern und Craula unterwegs, kollidierte er auf Höhe der Thiemsburg mit einer Rotbuche, die durch "Wurzelversagen" umgefallen war. Der Kläger fuhr gegen den auf der Straße liegenden Baum, wobei sein Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Der Betroffene wollte sich zunächst außergerichtlich mit der für das Waldstück zuständigen Stadt Bad Langensalza einigen. Allerdings lehnte die Verwaltung sein Ansinnen ab, weshalb es im August 2020 zur Klage des Geschädigten gegen die Kommune kam.

Das Landgericht Mühlhausen hat dem Kläger aus Bad Langensalza jetzt 3.700 Euro Schadenersatz für das zerstörte Auto, einen Nutzungsausfall sowie für seine aufgelaufenen Gebühren und Anwaltskosten zugesprochen. Richter André Thormann begründete das Urteil damit, dass die Stadt Bad Langensalza das betreffende Waldstück an der Kreisstraße 515 unzureichend kontrolliert und dadurch ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Auch ein mit dem Forstbetrieb abgeschlossener Vertrag befreie die Stadt Bad Langensalza nicht von ihrer Pflicht, regelmäßig zwei Mal pro Jahr, die Strecke und den Baumbestand zu prüfend heißt es in der Urteilsbegründung. Den Kläger treffe am Unfall keinerlei Mitverschulden. Die beklagte Stadtverwaltung war wegen des Sichtfahrgebotes von einem Mitverschulden des Klägers ausgegangen und hatte im Prozess einen sichtbaren Pilzbefall als Ursache für den Baumsturz geltend gemacht.

Das Gericht folgte letztlich den Angaben einer Sachverständigen, die verdeutlicht hatte, dass eine letztmalige Prüfung der Bäume im August 2019 erfolgt sei. Eine einmalige Kontrolle im Jahr sei aber zu wenig, verkündete das Gericht. Schon bei der Sichtprüfung im August 2019, so belegt der Bericht der Sachverständigen, hätte demnach ein fünf Zentimeter großes Loch im unteren Stammteil der Rotbuche gesehen werden müssen.
Olaf Schulze


Autor: red

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