uhz-online
Lehrergewerkschaft gegen Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen

Wäre voreilig und verantwortungslos

Samstag, 12. März 2022, 09:42 Uhr
Die Forderung der CDU-Landtagsfraktion, bereits am 14. März die Maskenpflicht im Unterricht aufzuheben, weist Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen entschieden zurück...

„Die schnelle Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht wäre angesichts der steigenden Infektionszahlen der völlig falsche Schritt. Schüler und Pädagogen müssen weiterhin vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden.“

Testen schützt nicht vor der Infektion mit diesem Virus, deren Langzeitfolgen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen noch nicht völlig absehbar sind. Einen Überbietungswettbewerb bei Lockerungen sollte Thüringen weder eingehen noch gewinnen wollen. „Die Forderung der CDU Thüringen trägt nur dazu bei, die spürbare Coronamaßnahmenmüdigkeit zu bedienen statt für sichere Schulen zu sorgen“, so Kathrin Vitzthum noch einmal.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht seit diesem Jahr wöchentlich die Zahl zu Infektionen und Quarantänefällen bei Kindern und Personal. Allein der Anstieg von Kalenderwoche 8 zu Kalenderwoche 9 von 1.644 Infektionen bei Kindern und 297 beim Personal auf 4.248 Infektionen bei Kindern und 730 beim Personal sollte zur Vorsicht mahnen. Mittlerweile sind 2,1 Prozent der Kinder und 3 Prozent des Personals infiziert.

Eine zu frühe Lockerung z.B. durch das Wegfallen der Maskenpflicht ließe die Infektionszahlen nochmals deutlich nach oben treiben. Und das träfe die Schulen hart, denn der bereits vorhandene Ausfall aufgrund erkrankter Lehrkräfte würde die damit verbundene hohe Dauerbelastung der Pädagogen nochmals verstärken - und zu weiteren Krankheitsausfällen führen.

Am Runden Tisch, der seit Januar 2021 regelmäßig tagt, hat Bildungsminister Helmut Holter für die vorsichtige Lockerung der Maßnahmen an Schulen die Unterstützung von SchülerLehrer und Eltern erhalten.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 uhz-online.de