Polizeibericht
Trunkenheit im Verkehr mit anschließender Ruhestörung
Samstag, 01. November 2025, 11:08 Uhr
Ein Zeugin meldete am Samstagmorgen in Mühlhausen, dass in der Windeberger Landstraße in Fahrtrichtung Stadtgebiet ein blaufarbener Pkw Seat Ibiza losfuhr. Die Zeugin forderte zuvor den 47-jährigen Nutzer auf, aufgrund einer Alkoholisierung die Fahrt zu unterlassen...
Kurz darauf meldete sich die Mitarbeiterin einer Tankstelle am Wendewehr, die eine gleiche Wahrnehmung bestätigte. Eine Funkstreifenwagenbesatzung stellte den Fahrzeugführer bei einem Schnellrestaurant in der Ammerschen Landstraße. Der Atemalkoholtest erbrachte den Wert von 1,67 Promille und folgend einen Termin zur Blutprobenentnahme im Krankenhaus. Der Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Nunmehr begann die Tagschicht der hiesigen Dienststelle ihren Dienst und der 47-jährigen Mann - zwischenzeitlich aus dem Krankenhaus entlassen - beschallte mittels Lautsprecherbox auf dem Parkplatz der Dienststelle den Dienstbetrieb. Aufgrund der vorliegenden Störung wurde die Lautsprecherbox sichergestellt. Nunmehr hat sich der Mann in einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen unzulässigen Lärm zu verantworten.
Autor: redKurz darauf meldete sich die Mitarbeiterin einer Tankstelle am Wendewehr, die eine gleiche Wahrnehmung bestätigte. Eine Funkstreifenwagenbesatzung stellte den Fahrzeugführer bei einem Schnellrestaurant in der Ammerschen Landstraße. Der Atemalkoholtest erbrachte den Wert von 1,67 Promille und folgend einen Termin zur Blutprobenentnahme im Krankenhaus. Der Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Nunmehr begann die Tagschicht der hiesigen Dienststelle ihren Dienst und der 47-jährigen Mann - zwischenzeitlich aus dem Krankenhaus entlassen - beschallte mittels Lautsprecherbox auf dem Parkplatz der Dienststelle den Dienstbetrieb. Aufgrund der vorliegenden Störung wurde die Lautsprecherbox sichergestellt. Nunmehr hat sich der Mann in einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen unzulässigen Lärm zu verantworten.
