Landratsamt Mühlhausen informiert
Stallpflicht im Unstrut-Hainich-Kreis aufgehoben
Montag, 08. Dezember 2025, 13:11 Uhr
Zum Schutz vor einer erneuten Ausbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bleiben die folgenden Maßnahmen bestehen:
1. Eingänge zu Geflügelhaltungen müssen weiterhin mit Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zum Beispiel Desinfektionswannen oder -matten ausgestattet sein.
2. Beim Betreten der Ställe ist Schutzkleidung zu tragen; Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu entsorgen.
3. Gerätschaften, Stallungen, Fahrzeuge und Transportbehältnisse sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Entscheidung zur Beendigung der Stallpflicht basiert auf einer aktuellen fachlichen Risikobewertung. Ausschlaggebend waren, dass seit dem 26.11.2025 im Unstrut-Hainich-Kreis keine Influenza-positiven Tiere mehr festgestellt wurden. Zudem sind die meisten Zugvögel bereits durchgezogen, wodurch das Risiko einer Einschleppung deutlich sinkt. Grundsätzlich ist in Thüringen ein Rückgang der Geflügelpestfälle zu verzeichnen.
In der Gesamtschau ergibt sich damit ein geringeres Risiko für einen Hausgeflügelausbruch, sodass die bestehenden Einschränkungen gelockert werden können.
Die entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza wurde am 08.12.2025 im Amtsblatt des Landkreises öffentlich bekannt gemacht.
