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Zur Auskunft verpflichtet

Montag, 13. Dezember 2010, 12:20 Uhr
Wer in diesen Tagen Post vom Landesamt für Statistik erhält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Bei Fragen oder Zweifel sollte man sich an das Thüringer Landesamt für Statistik wenden. Weitere Einzelheiten mit dem bekannten Klick...


Auch in Thüringen werden zurzeit Fragebögen für die Vorbefragung der Gebäude-und Wohnungszählung verschickt. Viele Bürger fragen sich, ob sie diese Fragebögen ausfüllen und zurückschicken müssen. Hintergrund ist die sogenannte Vorbefragung zum Zensus 2011, einer EU-weiten Sammlung und Auswertung von Basisdaten zum Leben, Wohnen und Arbeiten im Mai kommenden Jahres. Ein zentraler Teil des Zensus 2011 ist die Gebäude- und Wohnungszählung.

„Jeder, der einen solchen Fragebogen zugeschickt bekommt, ist verpflichtet, diesen in einer bestimmten Frist auszufüllen und zurück zu schicken“, darauf weist Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, hin. „Wir können die Zweifel der Bürger verstehen, denn immer wieder versuchen private Datensammler mit raffinierten Tricks personenbezogene Auskünfte zu erhalten.“

Wer in Thüringen Fragen zum Zensus 2011 hat, kann sich jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0361 3784333 an das Thüringer Landesamt für Statistik wenden
Autor: nnz

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