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Richter Kropp: Schöne Aussichten

Montag, 17. Januar 2011, 09:47 Uhr
Kindergärten werden in Deutschland meistens so gebaut, dass die Kleinen schöne Aussichten haben. Straßen und Lärm soll im Regelfall von ihnen ferngehalten werden. Schöne Aussichten hat auch ein Kindergarten im Kyffhäuserkreis, aber auf seine eigene Art und je nach Geschmack...


Dort lebt nämlich ganz in der Nähe der 61jährige Bernd B. (Name geändert). Als die Erzieherinnen des Kindergartens im Oktober 2008 zufällig auf den Balkon des Hauses des B. sahen, freuten sie sich zunächst, dass B. sie so herzlich grüßte. Doch dann fiel ihnen die komischen Handbewegungen des Mannes auf: B. streichelte seinen nackten Bauch, hielt mit der anderen Hand sein unbekleidetes Geschlechtsteil in der Hand und manipulierte an diesem, um sich sexuell zu erregen.

Eine Anzeige erfolgte und nun eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen. Der Vorwurf: Belästigung anderer Personen durch eine exhibitionistische Handlung. Auf dieses Delikt stehen im Strafgesetzbuch Geld- oder Freiheitsstrafe. Mehrere Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hier dazuverbunden. Im Juli 2007 hatte er zwei Frauen angesprochen, ob es sie störe, wenn er nun „pullere“, was er sodann tat. Im Mai 2009 öffnete er im Vorbeigehen gegenüber drei Frauen seine Hose und zeigte sein unbekleidetes Geschlechtsteil.

Vor Gericht war der Mann geständig. Er sei auch in ärztlicher Behandlung und zudem kontaktarm. Er habe auf diese Weise näheren Kontakt mit den Erzieherinnen und Frauen gesucht. Das Problem bei B. sind jedoch seine zahlreichen Vorstrafen. Wegen der Vornahme exhibitionistischer Handlungen ist er schon dreimal in Erscheinung getreten. Darunter ist auch eine Eintragung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Grund genug für Strafrichter Gerald Fierenz, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Das Gutachten ergab dann eine schwere Persönlichkeitsstörung mit multipler Störung der Sexualpräferenz. Bernd B. kam noch einmal mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten davon. Eine Bewährungshelferin hatte ihm ansonsten ein vorbildliches Verhalten attestiert. Die Arbeit mit dem Mann würde mustergültig laufen. Die Auflagen seien umgehend erfüllt worden. Er habe alle Termine bei ihr eingehalten. Die Straftaten lagen zudem geraume Zeit zurück.

Letzte Chance für Bernd B. – bei erneutem Bewährungsversagen droht eine empfindliche Haftstrafe. In der Haft hat er dann keine schöne Aussichten mehr!
Autor: nnz

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