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Fr, 09:17 Uhr
21.10.2016
Mühlhäuser Wohngeldangelegenheiten

Ab November in Zuständigkeit des Landkreises

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Zuständigkeiten im Wohngeldbereich neu geregelt. Dadurch ist die Stadtverwaltung Mühlhausen ab November 2016 nicht mehr für Wohngeldangelegenheiten zuständig und gibt diese Aufgaben an das Landratsamt Unstrut-Hainich ab...


Alle Berechtigen im laufenden Wohngeldbezug erhalten das monatliche Wohngeld wie gewohnt ausgezahlt. Änderungen in den Verhältnissen entsprechend der Mitteilungspflichten sind ab 1.11.2016 an die Wohngeldstelle bzw. den Bürgerservice beim Landratsamt zu richten.

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Wegen der organisatorisch und technisch umfangreichen Übergabe bleibt die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung am kommenden Donnerstag (27.10.2016) und Freitag (28.10.2016) geschlossen. Ab 1.11.2016 steht dann für alle Anfragen und Anträge auf Wohngeld der Fachdienst Soziales/Wohngeldstelle im Landratsamt zur Verfügung:

Besucheranschrift:
Brunnenstraße 94
99974 Mühlhausen

Öffnungszeiten:
Di: 09-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do: 09-12 Uhr und 14-16 Uhr

Beratungen rund um das Thema Wohngeld und die Abgabe der Wohngeldanträge sind auch beim Bürgerservice des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis möglich:
Brunnenstraße 97
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601/802000

Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08-12 Uhr
Di. und Do: 08-18 Uhr
Jeden 1. Sa. im Monat: 09-11:30 Uhr
Autor: red

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