Mi, 15:13 Uhr
01.02.2017
Das Veterinäramt informiert
Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Mit Stand 30. Januar 2017 sind deutschlandweit über 700 Ausbrüche vom hochansteckenden Virustyp der Vogelgrippe H5N8 gemeldet worden. Für Thüringen wurde am 30.01. der erste Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen in Thüringen hat sich damit deutlich erhöht. Gestern wurde generelle Stallpflicht angeordnet...
Mit den massiven Nachweisen vom Virustyp H5N8 in der Wildvogelpopulation in Deutschland und ganz Europa ist bestätigt, dass Wildvögel an dem derzeit seuchenhaft verlaufenden Auftreten der Geflügelpest in Europa beteiligt sind. Eine weitere Ausbreitung des gefährlichen Erregers über Wildvögel über weite Strecken in alle Regionen Thüringens ist zu befürchten. Am 31. Januar 2017 wurde die generelle Stallpflicht in ganz Thüringen angeordnet, um die Gefahr der Einschleppung der Seuche in unsere Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.
Für thüringer Geflügelhalter heißt dies, das Geflügel (Hühner und andere Geflügelarten wie Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben ) ist in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, zu halten. Ausnahmen von der Stallpflicht sind in besonderen Fällen möglich und müssen beim FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises beantragt werden.
Geflügelhalter im Landkreis Unstrut-Hainich, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises anzuzeigen. Die Kenntnis der Tierhalter ist im Rahmen der Bekämpfung von Tierseuchen zwingend notwendig.
Nähere Informationen zur Vogelgrippe können über die Homepage des Landratsamtes, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Aktuelles, nachgelesen werden.
Autor: redMit den massiven Nachweisen vom Virustyp H5N8 in der Wildvogelpopulation in Deutschland und ganz Europa ist bestätigt, dass Wildvögel an dem derzeit seuchenhaft verlaufenden Auftreten der Geflügelpest in Europa beteiligt sind. Eine weitere Ausbreitung des gefährlichen Erregers über Wildvögel über weite Strecken in alle Regionen Thüringens ist zu befürchten. Am 31. Januar 2017 wurde die generelle Stallpflicht in ganz Thüringen angeordnet, um die Gefahr der Einschleppung der Seuche in unsere Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.
Für thüringer Geflügelhalter heißt dies, das Geflügel (Hühner und andere Geflügelarten wie Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben ) ist in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, zu halten. Ausnahmen von der Stallpflicht sind in besonderen Fällen möglich und müssen beim FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises beantragt werden.
Geflügelhalter im Landkreis Unstrut-Hainich, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises anzuzeigen. Die Kenntnis der Tierhalter ist im Rahmen der Bekämpfung von Tierseuchen zwingend notwendig.
Nähere Informationen zur Vogelgrippe können über die Homepage des Landratsamtes, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Aktuelles, nachgelesen werden.