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Sa, 12:58 Uhr
31.03.2018
Wichtige Antworten für Urlauber

Reise, Recht und andere Pannen

Die Reise ist gebucht, die Bilder im Katalog sind traumhaft: Doch kaum am Urlaubsort angekommen, gibt es das böse Erwachen. Ist „mit Meerblick“ tatsächlich der freie Blick auf das Meer gemeint? Wie sieht es aus mit Besuch auf dem Hotelzimmer und darf das Essen beim Buffet auch eingepackt und mitgenommen werden? Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, klärt auf...

Meerblick, Mängel und Minderungsansprüche

Nach mehrstündiger Anfahrt ist das Hotel endlich erreicht, doch das gebuchte Zimmer ist noch nicht bezugsfertig. Das ist ärgerlich, aber gemäß der Auffassung des Duisburger Amtsgerichts lediglich eine Unannehmlichkeit. Ist das reservierte Zimmer hingegen an andere Gäste vergeben worden, kann das Geld zurückgefordert werden – außer der Gast reist mit unangekündigter Verspätung an.

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Zimmer mit Meerblick — herrlich klingt das schon im Reisekatalog. „Bekommen Gäste am Urlaubsziel dann aber ein Zimmer ohne Meerblick vom Personal zugewiesen, besteht ein Anspruch auf einen 7 %-igen Preisnachlass“, weiß der Rechtsexperte Mingers. Anders als der Meerblick, verspricht die Meerseite eines Hotelzimmers lediglich, dass sich das Hotelzimmer auf der dem Meer zugewandten Seite befindet. Der Blick zum glitzernden Nass kann also versperrt sein!

Gäste, Buffet-Essen und Selbstbedienung

Wie bei Hempels unterm Sofa - ist das gebuchte Hotelzimmer schmutzig, besteht kein direkter Preisnachlass. Primär ist das Personal aufzufordern, die Räume noch einmal zu säubern. „Geschieht dies nicht, kann ein Rabatt von max. 60 % beantragt werden. Bei Bettwanzen haben Gäste neben einer 75 %-igen Preisminderung auch das Recht auf ein neues Zimmer“, weiß Mingers.

„Getränke aus dem Supermarkt sind grundsätzlich erlaubt. Als Hotelgast wird ein Zimmer inklusive Mobiliar gemietet, wodurch dem Gast auch erlaubt ist, Getränke aus dem Supermarkt in der Minibar zu kühlen und diese auf dem Zimmer zu verzehren“, erklärt Mingers weiter.

Übrigens: Egal, wie lecker das Essen am Buffet ist, Proviant darf nicht eingepackt werden. Natürlich besteht am Buffet selbst freie Auswahl, ein Lunchpaket für den ganzen Tag am Frühstücksbuffet zusammenzustellen, ist allerdings nicht gestattet. „Bis zu 25 % Preisnachlass gibt es, wenn die Verpflegung nicht dem Hotelstandard entspricht. Das bedeutet: Ein 5-Sterne-Hotel darf während des Buffets nicht nur zwei Mahlzeiten anbieten“, weist Mingers hin.

„Bademäntel, Flaschenöffner und Toilettenartikel – wer Souvenirs aus dem Hotelzimmer mitgehen lässt, macht sich strafbar. Es handelt sich hierbei um Diebstahl. Meist drücken Hoteliers ein Auge zu, aber auch ohne polizeiliche Anzeige kann der Hotelbetreiber die Souvenirs in Rechnung stellen“, betont der Rechtsexperte.

Erlaubt ist es hingegen durch die temporäre Anmietung des Hotelzimmers Gäste im Hotelzimmer zu empfangen. „Bleiben Freunde jedoch über Nacht, hat der Hotelier wiederum das Recht eine zusätzliche Übernachtung zu berechnen“, so der Rechtsexperte Markus Mingers.
Quelle: www.mingers-kreuzer.de
Autor: red

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