eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 17:14 Uhr
13.01.2019
Ein erster Erfolg – aber noch nicht das Ziel

Enttäuschung bei Ein-Fach-Lehrkräften

Kurz vor Weihnachten haben viele Regeschullehrerinnen und Regelschullehrer die lange angekündigte Erhöhung auf die 12 + Zulage endlich erhalten. Umso größer ist die Enttäuschung bei den Ein-Fach-Lehrerinnen und -Lehrern sowie den ehemaligen Polytechniklehrerinnen und Polytechniklehrern, denn sie bleiben von dieser Regelung ausgenommen...


"Das steht im krassen Widerspruch zu den unbürokratischen Regelungen beispielsweise in Brandenburg. Nach unseren Recherchen werden dort nach dem Besoldungsgesetz die Kolleginnen und Kollegen ab dem 01.01.2019 in der A13 besoldet", schreibt der stellvertretende Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbandes (tlv), Uwe Sommermann.

Anzeige symplr
Der tlv habe in zahlreichen Gesprächsrunden mit dem TMBJS diese Problematik immer wieder erörtert und entsprechende Vorschläge für eine für alle Seiten akzeptable Regelung unterbreitet. Stattdessen baue das Ministerium nicht nachvollziehbare Hürden auf und erzeuge damit jede Menge Bürokratie.

"So sieht das Ministerium vor, dass die sogenannten „Ein-Fach-Lehrer“ für ihr zweites Fach eine Prüfung beantragen können, um nach deren erfolgreichem Bestehen ab 2020 höhergestuft zu werden. Der tlv lehnt diese Prüfung ab, denn die meisten der Betroffenen unterrichten seit Langem - teilweise mehr als 25 Jahre - in ihrem zweiten Fach und sollten damit den Nachweis erbracht haben, dieses Fach unterrichten zu können."

Der tlv fordert vom Thüringer Ministerium für Bildung Jugend und Sport daher die Anerkennung als vollwertige „Zwei-Fach“-Lehrerinnen und -Lehrer, wenn diese Lehrkräfte mit einer Unterrichtserlaubnis seit mindestens fünf Jahren in einem zweiten Fach unterrichten.

Einen entsprechenden Vorschlag zur Umsetzung dieser Forderung habe der tlv mit dem tbb erarbeitet und dem Ministerium zur Prüfung zugeleitet. Eine Antwort aus dem Ministerium stehe derzeit noch aus. Der tlv werde sich jedenfalls weiterhin für eine akzeptable Regelung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einsetzen.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr