Mi, 00:29 Uhr
17.07.2019
Meldung aus der Wirtschaftswelt
Die Thüringer Finanzämter erinnern
Abgabefrist für Steuererklärungen am 31. Juli nicht versäumen. Dazu diese Meldung...
Die allgemeine Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018 endet grundsätzlich am 31. Juli 2019. Darauf weisen die Thüringer Finanzämter hin. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen für das Jahr 2018 von Angehörigen der steuerberatenden Berufe fertigen lassen, müssen diese spätestens bis zum 29. Februar 2020 abgeben.
Für alle Besteuerungs-
zeiträume vor 2018 gelten die bisherigen Regelungen. Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben (sogenannte Antragsveranlagung) haben vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entsteht, Zeit, um ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Sie sind nicht an die neuen Fristen gebunden.
Mit den neuen Fristen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass viele für die Besteuerung relevante Daten von den mitteilungspflichtigen Stellen erst ab März des Folgejahres vorliegen. Zudem sollen die längeren Abgabefristen den Angehörigen der steuerberatenen Berufe Arbeit ersparen. Viele eingereichte Fristverlängerungsanträge sollen künftig entfallen.
Autor: khhDie allgemeine Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018 endet grundsätzlich am 31. Juli 2019. Darauf weisen die Thüringer Finanzämter hin. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen für das Jahr 2018 von Angehörigen der steuerberatenden Berufe fertigen lassen, müssen diese spätestens bis zum 29. Februar 2020 abgeben.
Für alle Besteuerungs-
zeiträume vor 2018 gelten die bisherigen Regelungen. Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben (sogenannte Antragsveranlagung) haben vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entsteht, Zeit, um ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Sie sind nicht an die neuen Fristen gebunden.
Mit den neuen Fristen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass viele für die Besteuerung relevante Daten von den mitteilungspflichtigen Stellen erst ab März des Folgejahres vorliegen. Zudem sollen die längeren Abgabefristen den Angehörigen der steuerberatenen Berufe Arbeit ersparen. Viele eingereichte Fristverlängerungsanträge sollen künftig entfallen.
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