Di, 10:43 Uhr
08.10.2019
Der Landeswahlleiter informiert:
Selbstständig wählen mit Abstimmhilfen
Auch zur Landtagswahl 2019 wird es den blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen wieder möglich sein, ohne Hilfsperson eigenständig zu wählen. Dazu wurden Wahlschablonen als Abstimmhilfen in enger Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. konzipiert, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Die Verteilung der Abstimmhilfen (Wahlschablonen) erfolgt durch den Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. Über den Landesverband werden die Schablonen an die Interessierten verteilt. Eine Erläuterung zur Handhabung und zur Bewerbersituation wird auf einer CD mitgeliefert.
Die Wahlschablonen sind sowohl für die Wahl im Wahllokal, als auch für die Briefwahl nutzbar.
Nach der Entnahme des Stimmzettels aus der Wahlschablone ist kein Unterschied zu anderen Stimmzetteln festzustellen. Somit bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.
Sehbehinderte und Blinde, die Interesse an einer Nutzung der Wahlschablone haben - unabhängig von der Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. - melden sich bitte unter der Telefonnummer 03643 742906.
Autor: redDie Verteilung der Abstimmhilfen (Wahlschablonen) erfolgt durch den Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. Über den Landesverband werden die Schablonen an die Interessierten verteilt. Eine Erläuterung zur Handhabung und zur Bewerbersituation wird auf einer CD mitgeliefert.
Die Wahlschablonen sind sowohl für die Wahl im Wahllokal, als auch für die Briefwahl nutzbar.
Nach der Entnahme des Stimmzettels aus der Wahlschablone ist kein Unterschied zu anderen Stimmzetteln festzustellen. Somit bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.
Sehbehinderte und Blinde, die Interesse an einer Nutzung der Wahlschablone haben - unabhängig von der Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. - melden sich bitte unter der Telefonnummer 03643 742906.
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