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Mo, 12:10 Uhr
18.05.2020
Infektionsschutz

Gastronomische Besonderheiten in Corona-Zeiten

Seit vergangenem Freitag dürfen Gastronomie-Betriebe im Freistaat unter Einhaltung bestimmter Regeln eingeschränkt öffnen. Grundlage ist die aktuell geltende Thüringer Verordnung. Das Landratsamt informiert hierzu noch einmal zu den nötigen Infektionsschutzkonzepten...

Um nicht nur betriebliche Schritte zu planen, sondern alle Auflagen erfüllen zu können, benötigen die Betreiber von Restaurants, Bars, Cafe’s oder Biergärten eine vernünftige Informationsgrundlage.

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Besonders hilfreich in diesem Zusammenhang ist u.a. das branchenspezifische Schutzkonzept für das Hotel- und Gastgewerbe. Unabhängig und weiterführend von den darin empfohlenen Handlungsanweisungen und Maßnahmen zur Einhaltung und Reduzierung des Infektionsschutzes, weist das Landratsamt aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass die zwingend notwendigen Infektionsschutzkonzepte nicht vorab oder im Rahmen einer Anzeige bei der Kreisverwaltung einzureichen bzw. zu genehmigen sind.

Gleichwohl sind diese zu erstellen, vorzuhalten und bei ordnungsbehördlichen bzw. Kontrollen durch das Gesundheitsamt vorzulegen.
Autor: red

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