eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 10:15 Uhr
06.07.2020
Ein Blick in die Statistik

Aufstiegs-BAföG seltener in Anspruch genommen

In Thüringen erhielten im vergangenen Jahr 3 275 Personen, davon 1 561 Frauen und 1 714 Männer, finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG oder vormals Meister-BAföG...

Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 26 Personen bzw. 0,8 Prozent weniger als im Jahr 2018. Der Fortbildungsberuf zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in war mit 1 020 Personen wie auch im Vorjahr am stärksten unter den Geförderten vertreten.

Anzeige symplr
Die dafür in Thüringen für das Jahr 2019 bewilligten Förderleistungen in Höhe von 15,1 Millionen Euro unterteilten sich in 8,5 Millionen Euro Darlehen und 6,6 Millionen Euro Zuschüsse. Die bewilligten Darlehen erstreckten sich auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (2,8 Millionen Euro), die Beiträge zum Lebensunterhalt (5,2 Millionen Euro), den Kindererhöhungsbetrag (0,5 Millionen Euro) sowie die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase und das Meisterstück (34 Tausend Euro).

Inwieweit ein Darlehen in Anspruch genommen wird, kann jeder Förderungsberechtigte frei entscheiden. Insgesamt nahmen die Geförderten in Thüringen 5,6 Millionen Euro der bewilligten Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch.

Von den Leistungsempfängern besuchten 1 766 Personen (53,9 Prozent) eine Fortbildungsmaßnahme in Vollzeitform und 1 509 Personen (46,1 Prozent) in Teilzeitform. Gegenüber 2018 stieg die Zahl der Vollzeitgeförderten um 1,5 Prozent; die der Teilzeitgeförderten sank um 3,3 Prozent.

Die Geförderten waren überwiegend zwischen 20 und unter 35 Jahre alt. Am stärksten vertreten war die Altersgruppe der 20- bis unter 25-Jährigen (33,1 Prozent), gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen (20,9 Prozent) und den 30- bis unter 35-Jährigen (17,9 Prozent).
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr