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Sa, 14:46 Uhr
15.08.2020
Polizeibericht

Betrunken zur Polizei

In Sondershausen fand dieser nicht alltägliche Vorgang statt, wie die Polizei meldet...

Ein Mann aus Sondershausen meldete über den polizeilichen Notruf eine Beschädigung seines abgeparkten Pkw. Er wurde daraufhin durch die Kollegen am Notruf gebeten sich zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu begeben, um dort den Unfall aufnehmen zu lassen.

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Kurze Zeit später erschien der Mann dann auch mit einem Pkw auf der Polizeidienststelle in Sondershausen zur Unfallaufnahme. Dabei stellte der aufnehmende Beamte Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,52 Promille.

Neben der Unfallaufnahme nahmen die Beamten dann auch noch eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufnehmen. Der Mann musste die Beamten dann zur Blutentnahme begleiten und sein Führerschein wurde sichergestellt.
Autor: khh

Kommentare
Kerzengrade
15.08.2020, 15.22 Uhr
Warum...
Fährt die Polizei nicht zur Unfallstelle? Ich hatte Mal selbiges (nicht mit dem Alkohol, sondern eine Unfallstelle die der Verursacher einfach verlassen hat) und sollte auch auf das nächste Revier fahren... Natürlich sagte ich , dass es die Pflicht ist , dass sie kommen , da es sich hierbei um einen Tatort handelt und Spuren aufgenommen werden müssen. Dann folgten sie ihren Vorschriften und eilten (80 min) zur Unfallstelle.... normalerweise ein ganz normaler Vorgang, aber leider bei der schwachen Besetzung sicher nur ein Einzelfall....
T-Rex Sauerkirschen
15.08.2020, 17.14 Uhr
Weil..,
Die sicher am Telefon gehört haben, dass die Person betrunken ist und da kann man ja gleich 2 Fliegen erwischen.
Bei über 1,5 hört man das der Anrufer betrunken ist. Klingt fast wie eine Aufforderung zu einer Straftat/OWiG.
Würd ich mal genau von einem Anwalt prüfen lassen.
Micha123
16.08.2020, 15.16 Uhr
Fahrerflucht
Selten dämlich kann man da denken.. Man weiß aber nicht, was der Betroffene (im Rausch) gedacht hat, vielleicht hat er die "Einladung" zur Polizei als Freifahrt unter Alkohol aufgefasst... Was aber niemals sein kann, wenn er irgendwann einmal eine Fahrschule besuchte und den Führerschein inne hat.. (nun hatte).
Ich selbst hatte auch schon den Fall, dass mein PKW auf einen Parkplatz beschädigt wurde. Der Verursacher "flüchtete" und eine Zeugin beobachtete alles und hatte sogar das Kennzeichen. Vor Ort rief ich die Polizei, welche auch nach kurzer Zeit kam und den Unfall aufnahm. Anschließend wurde der Verursacher ermittelt und dementsprechend bestraft, da es sich um "Fahrerflucht" handelte. Und dieser Strafbestand interessiert eigentlich die Polizei immer sehr, da schalten sich Staatsanwaltschaft & Co ein und da sollte so etwas auch anständig aufgenommen werden und zwar dort, wo es passierte...
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