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Sa, 11:03 Uhr
21.11.2020
Der ADAC hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Welche Verkehrszeichen gelten wo?

Fahrradstraße, verkehrsberuhigter Bereich oder Spielstraße – die Begriffe kennt jeder, doch welche Beschilderung gibt es dazu und welche Regeln gelten in den Nutzungsbereichen für Fußgänger, Auto- und Radfahrer?...

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Spielstraße
Mit einem „Durchfahrt verboten“-Schild und dem Zusatz eines ballspielenden Kindes (Zeichen 250 mit Zusatzschild) wird eine Spielstraße angezeigt. In einer solchen Straße dürfen keine motorisierten Fahrzeuge und auch keine Fahrradfahrer fahren. Sie ist ausschließlich spielenden Kindern und Fußgängern vorbehalten.

Verkehrsberuhigter Bereich
Das Schild, das die meisten Verkehrsteilnehmer mit einer Spielstraße in Verbindung bringen – Fußgänger und spielendes Kind, Auto und Haus auf blauem Grund (Zeichen 325.1) – kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich. Im Gegensatz zur Spielstraße dürfen hier zwar Autos und Zweiräder fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit (nach der Rechtsprechung sind das vier bis maximal zehn km/h). Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Allerdings dürfen sie den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen, wenn nötig, warten. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich gelten die gleichen Regeln wie beim Verlassen eines Grundstücks. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Dazu gehören auch querende Fußgänger. Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen zulässig.

Fahrradstraße
Durch die Beschilderung (Zeichen 244.1 Fahrradstraße) wird eine Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Es dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings können auch andere Fahrzeuge durch Zusatzzeichen zugelassen werden, was in der Praxis meistens der Fall ist. Ist auch Auto- und Motorradverkehr erlaubt, muss dieser auf Radfahrer besondere Rücksicht nehmen – der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. In Fahrradstraßen gilt für alle Fahrzeugarten – also beispielsweise auch für Rennradfahrer – eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn etwa Radfahrer nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist – geben sie das Tempo vor. Soweit nichts anderes beschildert ist, gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.
Autor: red

Kommentare
Örzi
21.11.2020, 12.24 Uhr
Verkehrszeichen?
Seit wann gelten denn Verkehrszeichen für Fahrradfahrer?
Der-NDH-Mann
21.11.2020, 13.51 Uhr
Verkehrszeichen
@Örzi,
Stimme ich ihnen vollkommen zu.
Erlebe es täglich wie Radfahrer sich benehmen im Straßenverkehr !!!
Ampeln, Verkehrsschilder, Stoppschilder u.s.w. was ist das für Radfahrer ?
Dort müsste mehr und hart Kontrolliert werden auf höchsten Niveau.
Kobold2
21.11.2020, 17.24 Uhr
Erlebe ich auch täglich
Wie sich die Abteilung benimmt, die meinen unfehlbar zu sein. Der "heilige" Pkw Fahrer
Blinken! Warum? Es keinen was an wo ich hin will...
Tempo 50 oder gar 30? Allenfalls ein Empfehlung und wehe ich werde geblitzt von den elenden Abzockern!
Oh, ein Radfahrer, oder LKW! Schnell noch vorbei, (Geschwindigkeit nebensächlich) und reingequetscht. schließlich hat der ja auch ne Bremse!
Überholverbot mit durchgehender Linie... Alles Quatsch die Farbe mußte alle werden.
Parkverbot am Straßenrand? Mir egal Warnblinker an! Hauptsache nicht so weit laufen, oder gar noch einen Parkplatz suchen, in den ich dann mühevoll reinrangieren muss (was ich eh nicht gescheit hinbekomme)
Autobahnbaustelle mit auf 2m Breite begrenzter linker Spur... egal, einfach drängeln. Soll doch der Depp Platz machen (der aber nicht vorhanden ist) ICH will vorbei (Geschwindigkeit Nebensache.)
Autobahn und rechtsfahren, warum? Musst ich ja vielleicht Blinken und die Spur wechseln. Ich bin froh das ich hier bin und wenn ich in 150km abfahre reicht das, wenn ich 5 km vorher schon mal einen Versuch wage....
Ampel grün? Warum losfahren? Meine WhatsApp ist noch nicht versandfertig....
Als bester aller Autofahrer kenn ich mich aus und weil da vorn ein Blitzer steht, fahr ich schon mal mindestens 500m Meter vorher, 15km/h weniger und bremse noch mal kräftig ab, wenn ich davor bin. Sicher ist sicher, den ich bin ja gewissenhaft und vorbildlich.
Ohne Blitzer..... siehe oben!

Ich hör jetzt auf, sonst wird der Kommentar zu lang......
DonaldT
21.11.2020, 22.42 Uhr
Welche Verkehrszeichen gelten wo?
Die Geltung der verkehrszeichen ist gut geregelt.
Vertauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Nur ist keiner da der kontrolliert, Verstöße gibt es genug, von allen Beteiligten, leider.
LionHearts
22.11.2020, 00.16 Uhr
stimme kobold2 zu !
So ähnlich erlebe ich es leider auch.

Da wird in einer 30er-Zone (wg Schule und Krankenhaus) mit tempo 60(!) gefahren, unabhängig von Tages- und Wetterverhältnissen. Diese Zone gilt seine einigen Jahren. Naja der friedhof ist auch nur 1000 Meter entfernt .. also kurze Wege.

Besonders fallen immer wieder diese schwarzen Pkw mit dem 'dreiteiligem kreis' auf .. die haben wohl ab Werk automatische Vorfahrt ;-) am auto steht meist 'me......' dran. zudem gelten offenbar andere verkehrsregeln stelle ich fest.

Ich fahre nu paar Jahrzeuhnte schon und über 12jahr unfallfrei, da kann man vergleichen 'heut und früher'


Allen eine unfallfreie Fahrt wünsche ich.

Für die Raser stehen schon der Kranken/Leichenwagen bereit
henry12
22.11.2020, 11.13 Uhr
Verkehrszeichen
Klar, warum nicht auch noch einmal etwas beschreiben, was jedem Verkehrsteilnehmer geläufig erscheint. Das festigt Wissen oder es räumt mit falschen Vorstellungen auf.
Oder es führt zu Rundumschlägen von
"heiligen" Pkw Fahrern, die göttlich und unfehlbar sind.
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