Di, 10:08 Uhr
08.12.2020
Agentur für Arbeit informiert
Was Firmen über Kurzarbeit wissen sollten
Am 20. November hat der Bundestag die Verlängerung der Bezugsdauer und die Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 beschlossen. Damit können Unternehmen ihre Beschäftigten bis zu 24 Monaten kurzarbeiten lassen...
Kurzarbeit und Weihnachtsgeld
Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden und sind nicht erstattungsfähig. Damit können auch die Sozialversicherungsbeiträge dafür nicht erstattet werden.
Enthält ein Tarifvertrag die Möglichkeit, dass durch freiwillige Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen nicht als Einmalzahlung, sondern in jedem Monat ausgezahlt werden, so erhöht sich das monatliche Arbeitsentgelt entsprechend.
Wann ist eine neue Anzeige erforderlich?
Unternehmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sehen auf ihrem Bewilligungsbescheid, wie lange die Anzeige gilt. Dennoch ist manchmal eine neue Anzeige erforderlich: Haben Firmen drei Monate in Folge Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen, muss eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Hierzu empfiehlt sich die Nutzung des Chatboots U:DO. Nach der Beantwortung aller Fragen erhält man eine vollständig ausgefüllte Anzeige für Kurzarbeit. https://kurzarbeit-einfach.de/projekt
Ist eine Weiterbildung während der Kurzarbeit möglich?
Die Teilnahme an einer Qualifizierung während der Kurzarbeitsphase ist möglich. Wenn die Voraussetzungen fürs Kurzarbeitergeld gegeben sind, können die Beschäftigten sich weiterbilden und Kurzarbeitergeld erhalten. In der Qualifizierungsmaßnahme müssen dabei überwiegend Inhalte vermittelt werden, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind. Wenn sich die Auftragslage verbessert, kann die Qualifizierung verschoben oder abgebrochen werden.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Beschäftigte erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent). Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent. Dann beträgt das Kurzarbeitergeld vom 4. bis 6. Monat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem
7. Monat 80 bzw. 87 Prozent.
Wo gibt es weitere Informationen?
Für Beratungen zur Kurzarbeit steht der gemeinsamer Arbeitgeber-Service unter der
Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit finden Unternehmen und Beschäftigte Antworten.
Autor: redKurzarbeit und Weihnachtsgeld
Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden und sind nicht erstattungsfähig. Damit können auch die Sozialversicherungsbeiträge dafür nicht erstattet werden.
Enthält ein Tarifvertrag die Möglichkeit, dass durch freiwillige Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen nicht als Einmalzahlung, sondern in jedem Monat ausgezahlt werden, so erhöht sich das monatliche Arbeitsentgelt entsprechend.
Wann ist eine neue Anzeige erforderlich?
Unternehmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sehen auf ihrem Bewilligungsbescheid, wie lange die Anzeige gilt. Dennoch ist manchmal eine neue Anzeige erforderlich: Haben Firmen drei Monate in Folge Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen, muss eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Hierzu empfiehlt sich die Nutzung des Chatboots U:DO. Nach der Beantwortung aller Fragen erhält man eine vollständig ausgefüllte Anzeige für Kurzarbeit. https://kurzarbeit-einfach.de/projekt
Ist eine Weiterbildung während der Kurzarbeit möglich?
Die Teilnahme an einer Qualifizierung während der Kurzarbeitsphase ist möglich. Wenn die Voraussetzungen fürs Kurzarbeitergeld gegeben sind, können die Beschäftigten sich weiterbilden und Kurzarbeitergeld erhalten. In der Qualifizierungsmaßnahme müssen dabei überwiegend Inhalte vermittelt werden, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind. Wenn sich die Auftragslage verbessert, kann die Qualifizierung verschoben oder abgebrochen werden.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Beschäftigte erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent). Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent. Dann beträgt das Kurzarbeitergeld vom 4. bis 6. Monat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem
7. Monat 80 bzw. 87 Prozent.
Wo gibt es weitere Informationen?
Für Beratungen zur Kurzarbeit steht der gemeinsamer Arbeitgeber-Service unter der
Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit finden Unternehmen und Beschäftigte Antworten.