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Sa, 14:19 Uhr
02.01.2021
Pflege- und Altenheime

Kein Test, kein Zugang

Ab Sonntag gilt für BesucherInnen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Angeboten der Eingliederungshilfe, dass Vorort ein Antigen-Schnelltest durchgeführt wird, der ein negatives Ergebnis aufweisen muss...

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Auch wenn der Schwerpunkt der im Unstrut-Hainich-Kreis auftretenden Infektionen spätestens seit Anfang November nicht mehr ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen, Veranstaltungen, Orte oder eine bestimmte Altersgruppe zurückgeführt bzw. eingegrenzt werden konnte, sind weitergehende infektionsschutzrechtliche Regelungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen notwendig, um Pflege- und medizinische Systeme noch effektiver vor den Auswirkungen und Belastungen durch SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen.

Zusätzlich tragen Antigentest-Schnelltests auf der präventiven Ebene dazu bei, eine vollständige soziale Isolation von Bewohnern und Patienten möglichst zu vermeiden. Alle betreffenden Einrichtungen sowie die BürgermeisterInnen des Unstrut-Hainich-Kreises sind über diese neue Allgemeinverfügung informiert.
Autor: red

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