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Sa, 10:02 Uhr
23.01.2021
Sichere Sport- und Freizeitanlagen

Betreiber nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen

In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Spielplatzbetreiber die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen, in diesem Jahr trägt neben dem Winter auch die Corona-Pandemie zu deutlich geringeren Nutzerzahlen bei...

Die Zeit des Lockdowns wird aber nicht nur für die Wartung von Spielplätzen und ihren Geräten genutzt, auch viele Betreiber von Hallenbädern lassen die Chance nicht ungenutzt verstreichen und ziehen die jährliche Wasserrutschenprüfung vor. So können mögliche Mängel noch vor dem ersehnten Saisonbeginn abgestellt werden.

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Betreiber von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre Anlagen in einem sicheren Zustand halten. So gelten für Spielplätze, Wasserrutschen oder Skater-Anlagen strenge europäische Normen, die die Anforderungen an die bauliche Ausführung definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen an den Anlagen fordern. Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Sport- und Freizeitanlagen wiederkehrend eine jährliche Inspektion durchgeführt werden. Der TÜV Thüringen rät den Anlagenbetreibern, die Corona-bedingte Pause zu nutzen und die notwendigen Arbeiten ohne den sonst vorherrschenden Publikumsverkehr zu erledigen.

Eigentlich ist im Winter Hochsaison im Hallenbad, in der Corona-Pause nutzt man die Gelegenheit um die Sicherheit der Anlagen zu überprüfen (Foto: TÜV Thüringen) Eigentlich ist im Winter Hochsaison im Hallenbad, in der Corona-Pause nutzt man die Gelegenheit um die Sicherheit der Anlagen zu überprüfen (Foto: TÜV Thüringen)

Erfahrungsgemäß hinterlässt die lange Spielplatz-Saison ihre Spuren an Rutschen, Schaukeln oder Klettertürmen. Betreiber sollten sich daher vor dem eigentlichen Saisonbeginn vergewissern, dass sich ihre Spielplätze in einem gepflegten und vor allem sicheren Zustand befinden: Im Winter ist Zeit für eine Bestandsaufnahme und für alle nötigen Arbeiten, damit die Plätze für die kommende Saison fit sind. Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen für Spielplatzgeräte für den öffentlichen Verkehrsraum genügen. Witterungsbedingte Schädigungen oder nicht mehr ausreichende Fallschutzhöhen entstehen schleichend über das Jahr hinweg.

Die lange Winterpause mit niedrigen Temperaturen und viel Feuchtigkeit tut da ihr Übriges. Spielplatzbetreiber sind daher nicht nur zur jährlich vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet, sondern müssen die Anlagen auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen. Vor allem scharfkantige Teile, abgesplittertes Holz oder zu große Öffnungen in Seilschlingen können zu schweren Verletzungen führen. Kinder können diese Gefahren kaum einschätzen.

Die Sachverständigen für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen des TÜV Thüringen empfehlen den Betreibern, ihre Kontrollen hinreichend zu dokumentieren. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass an den Spielplätzen Hinweisschilder mit den generellen Verhaltensregeln aufgestellt sind. Daraus sollte hervorgehen, für welche Altersgruppen die Spielgeräte geeignet sind und was auf dem Spielplatz untersagt ist. Nicht nur der technische Zustand der Spielgeräte macht einen sicheren Spielplatz aus, auch die Sauberkeit der Anlage und die Gewährleistung des sogenannten Drittschutzes – gemeint ist damit ein guter Zustand von Wegen und Bänken – zählen zu den Verkehrssicherungspflichten des Betreibers.

Ganz anders stellt sich derzeit die Situation für Betreiber von Hallenbädern dar. Für sie gehören die Wintermonate zur Hauptsaison, aber der Corona-Lockdown zwingt sie zur Schließung der Bäder. Doch auch wenn es sich um eine Zwangspause handelt, sollte diese für erforderliche Wartungen und Instandhaltungen genutzt werden. Gerade abseits vom Publikumsverkehr ist es um ein Vielfaches einfacherer, die Wasserrutschen zu prüfen und nötige Reparaturarbeiten zu erledigen.

Wasserrutschen müssen wie Spielplätze einmal pro Jahr durch die Hauptinspektion. Die Rutschenexperten des TÜV Thüringen nehmen dabei den kompletten Zustand der Wasserrutschen unter die Lupe. Besonders an den Silikonfugen zwischen den einzelnen Elementen der Rutsche können sich im Lauf der Zeit scharfe Kanten bilden, die eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellen. Auch der Blick ins Unfallbuch gehört zu den Aufgaben der Sachverständigen, denn so lassen sich mögliche Gefahrenquellen schnell erkennen und für die nächsten Nutzer beseitigen. So tragen die Prüfungen dazu bei, dass weder der Besuch eines Spielplatzes noch der im Schwimmbad mit einer bösen Überraschung endet.
Autor: red

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