Fr, 14:48 Uhr
26.02.2021
Rodeberg, Südeichsfeld
Neue Corona-Regelungen für den Kreis
Aufgrund der regional hohen Anzahl infizierter Menschen im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl und dem Nachweis vorhandener Virusmutation in der Gemeinde Rodeberg und Landgemeinde Südeichsfeld gilt voraussichtlich ab Sonntag, dem 28.02., eine neue Allgemeinverfügung...
Diese regelt unter anderem die zugelassene Personenanzahl bei standesamtlichen Eheschließungen und Bestattungen, die Beschränkungen des Ausgangs, den Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum und die Situation auf den Spiel- und Bolzplätzen.
Wann dürfen Schulen und Kindertageseinrichtungen in Phase Gelb II wechseln?
In der aktuell gültigen Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises ist die fachaufsichtliche Sollvorschrift aus dem Erlass nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARSCoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom 19.02.2021 umgesetzt.
Diesen Bestimmungen folgend, sollen die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Unstrut-Hainich-Kreis ab Mittwoch, dem 03.03.202, in die Phase Gelb II wechseln, insofern die Inzidenz an den vorhergehenden sieben Tagen ununterbrochen den Wert von 190 unterschreitet.
In diesem Zusammenhang erwartet die Kreisverwaltung über das Wochenende auch juristische Klarheit zum Thema Wechselunterricht im Freistaat Thüringen.
Da die Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen unmittelbar, wenn auch nicht ausschließlich, von der Entwicklung des Inzidenzwertes der vorangegangenen sieben Tage abhängig ist, werden alle Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen, Träger und andere Verantwortliche dringend gebeten, sich kontinuierlich auf folgenden Plattformen zu informieren:
www.unstrut-hainich-kreis.de
www.corona.uh-kreis.de
www.coronavirus.uh-kreis.de facebook.com/unstruthainichkreis
twitter.com/uhkreis
Autor: redDiese regelt unter anderem die zugelassene Personenanzahl bei standesamtlichen Eheschließungen und Bestattungen, die Beschränkungen des Ausgangs, den Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum und die Situation auf den Spiel- und Bolzplätzen.
Wann dürfen Schulen und Kindertageseinrichtungen in Phase Gelb II wechseln?
In der aktuell gültigen Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises ist die fachaufsichtliche Sollvorschrift aus dem Erlass nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARSCoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom 19.02.2021 umgesetzt.
Diesen Bestimmungen folgend, sollen die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Unstrut-Hainich-Kreis ab Mittwoch, dem 03.03.202, in die Phase Gelb II wechseln, insofern die Inzidenz an den vorhergehenden sieben Tagen ununterbrochen den Wert von 190 unterschreitet.
In diesem Zusammenhang erwartet die Kreisverwaltung über das Wochenende auch juristische Klarheit zum Thema Wechselunterricht im Freistaat Thüringen.
Da die Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen unmittelbar, wenn auch nicht ausschließlich, von der Entwicklung des Inzidenzwertes der vorangegangenen sieben Tage abhängig ist, werden alle Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen, Träger und andere Verantwortliche dringend gebeten, sich kontinuierlich auf folgenden Plattformen zu informieren:
www.unstrut-hainich-kreis.de
www.corona.uh-kreis.de
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