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Mo, 15:15 Uhr
12.04.2021
LINKE kritisiert Regelungen zum Infektionsschutzgesetz

Beteiligung der Bundesländer sicherstellen

Mit dem durch die Bundesregierung erarbeiteten Entwurf zur Regelung eines bundeseinheitlichen Maßnahmekataloges zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Infektionsschutzgesetz liegt erstmalig ein konkreter Vorschlag vor...

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Durch die vorgesehenen Regelungen könnte auch die von der Thüringer Landespolitik lange erhobene Forderung nach Verbindlichkeit und Einheitlichkeit umgesetzt werden. Steffen Dittes, Vorsitzender der Linksfraktion im Landtag, erklärt:

„Verbindlichkeit und Einheitlichkeit sind grundlegende Voraussetzungen für die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen in der Öffentlichkeit. Die Diskussion über den konkreten Gesetzentwurf ist auch geeignet, die von verschiedenen politischen Ebenen bislang beeinflusste fachliche Debatte über Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit wieder auf den Kern zurückzuführen.”

“Die Entwicklung der Infektionszahlen, Informationen über Folge- und Langzeiterkrankungen, Belastungen in den Krankenhäusern macht ein stringentes und einheitliches Vorgehen notwendig”, so Dittes weiter. Allerdings offenbaren die Vorschläge eine erhebliche Schieflage: “Von den vorgeschlagenen Beschränkungen ab einer Inzidenz von 100 bzw. 200 sind vor allem der Einzelhandel sowie Bildungs-, Sport-, Kultur- und Freizeitangebote sowie die persönliche Lebensgestaltung betroffen. Dies sind vor allem Bereiche, die erhebliche soziale, psychische Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, während Bereiche, in denen bei Beschränkungen allenfalls ein ökonomischer, mit Geld kompensierbarer Schaden entsteht, von den vorgeschlagenen Beschränkungen weitestgehend befreit bleiben. Regelungen etwa zur Homeoffice-Pflicht oder zur verbindlichen Reduktion von Besetzungen in Großraumbüros fehlen vollständig.

Während für Schüler zweimal wöchentlich Tests vorgeschrieben werden sollen, fehlt eine entsprechende Verpflichtung für Unternehmen und Arbeitgeber, dies auch ihren Beschäftigten verpflichtend anbieten zu müssen.” Dies verteile nicht nur die Lasten “höchst einseitig, zugunsten wirtschaftlicher Verwertungskreisläufe, sondern verlagert auch die Aufgabe der Risikominimierung für die gesamte Gesellschaft auf Kinder, Jugendliche und Familien, während Unternehmen – bis auf den Einzelhandel – unangetastet bleiben”, konstatiert der LINKE-Politiker.

Die Inzidenz sei ein belastbares Kriterium, Infektionsgeschehen zu beschreiben und daher auch geeignet, Maßnahmen mit geringem Grundrechtseingriff zu begründen. Für Maßnahmen, bspw. mit einem sehr weitreichenden Grundrechsteingriff, so zum Beispiel bei Ausgangsbeschränkungen, sollten allerdings weitere Kriterien bei der Betrachtung von Risiko und Erforderlichkeit hinzugezogen werden.

Dittes fordert CDU und SPD im Bundestag auf, die Schieflage und soziale Unausgewogenheit im Entwurf der Bundesregierung zu beseitigen und einen weitgehend akzeptierten und im Ergebnis auch zur Eindämmung der Corona-Pandemie wirksamen Maßnahmekatalog auf den Weg zu bringen. Im parlamentarischen Verfahren sei die ausreichende Beteiligung der Bundesländer als Wesensmerkmal des demokratischen Föderalismus sicherzustellen.
Autor: red

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