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Di, 09:31 Uhr
20.04.2021
Ausbau für Glasfasernetz wird umgesetzt

Schnelles Internet für den Kreis

Der Unstrut-Hainich-Kreis und die Thüringer Netkom investieren mit Hilfe von Fördermitteln rund 13 Mio. Euro für die Verbesserung der Breitbandversorgung im Landkreis...

Möglich wird dieser Ausbau dank des „Bundesförderprogramms Breitband“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie weiterer finanzieller Unterstützung durch das Land Thüringen. Die staatliche Förderung bezieht sich auf den Ausbau von Regionen mit einer geringen Netzreichweite, den sogenannten „weißen Flecken“.

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Im Unstrut-Hainich-Kreis profitieren vom geplanten Ausbau 21 Gemeinden bzw. Ortsteile, in einigen werden allerdings nur die Schulstandorte angeschlossen. Es wird ein direkter Glasfaseranschluss bis ins Gebäude hergestellt, damit können zukünftig sehr hohe Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s genutzt werden. Innerhalb des Förderprogramms werden im Unstrut-Hainich-Kreis rund 1.500 Haushalte, 89 Unternehmen und Betriebe sowie 60 Schulen mit Glasfaserleitungen direkt erschlossen.

Die Zusammenarbeit zwischen den Partnern funktioniert sehr gut – das Planungsbüro der IBZ Bau GmbH hat im letzten Jahr die Trassenplanung konkretisiert. In einigen Gemeinden haben die Tiefbauarbeiten bereits begonnen, so zum Beispiel in Neunheilingen und Marolterode. Auch die ersten Schulstandorte wurden bereits angeschlossen, so z.B. die Gemeinschaftsschule Menteroda, die Grundschulen in Oberdorla und Körner, das Gymnasium Schlotheim, die Grund- und Regelschule Schlotheim sowie das Förderzentrum Pestalozzi in Mühlhausen. Der weitere Ausbau erfolgt sukzessive sobald alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen.

Zunehmend erhält der Landkreis auch Anfragen von Grundstückseigentümern, deren Grundstücke direkt an der Ausbautrasse liegen und die sich ebenfalls einen Glasfaseranschluss wünschen. Die Projektleiterin weist darauf hin, dass im aktuellen Förderprogramm dieses leider grundsätzlich nicht möglich ist. Die Förderbedingungen weisen ein adressgenaues Ausbaugebiet aus. Für die anderen Gebiete erfolgt der Ausbau privatwirtschaftlich, eine Vermischung der Gebiete ist beihilferechtlich unzulässig.
Autor: red

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