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So, 10:13 Uhr
16.05.2021
Verbraucherschutz kritisiert Gesetzentwurf zum autonomen Fahren

Gesetz zum autonomen Fahren muss alle mitnehmen

Geht es nach der Bundesregierung, gibt es bald fahrerlose, autonome Fahrzeuge für die private Halter haften. Diesen Vorschlag im Gesetz zum autonomen Fahren kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)...

Im seinem neuen Positionspapier fordert der vzbv die Einführung eines Dialog- und Beteiligungsprozesses mit Bürgern, den Zugang zu allen Mobilitätsdaten und die Fortsetzung der Ethik-Kommission zum vernetzten und automatisierten Fahren.

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„Zwar regelt das Gesetz zum autonomen Fahren aus dem Bundesverkehrsministerium den Einsatz von fahrerlosen Fahrzeugen bei öffentlichen Verkehrsunternehmen sinnvoll. Doch was auf sie zutrifft, ergibt noch lange keinen Sinn für private Halter. Autonome Fahrsysteme in ihre Hände zu geben, setzt die sichere Einführung und das Vertrauen in die moderne Technik aufs Spiel. Die Gleichbehandlung führt zu einer gefährlichen Überforderung von privaten Haltern. Bundestag und Bundesrat müssen eingreifen und private Halter aus dem Regelungsbereichs des Gesetzes streichen“, sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim vzbv. „Die digitale Transformation der Mobilität greift stark in den Verbraucheralltag und in den Straßenverkehr ein. Die Debatte zu den Folgen muss in der Zivilgesellschaft, Politik und mit den Bürgern stattfinden und den Menschen in den Mittelpunkt stellen.“

Übergeordnetes Mobilitätsdatengesetz verabschieden
Der vzbv setzt sich für ein separates, verkehrsmittelübergreifendes Mobilitätsdatengesetz ein, welches alle relevanten Interessengruppen berücksichtigt. Bereits heute gibt es im Mobilitätsbereich eine Reihe von Gesetzen, die schon jetzt das Erheben, Speichern und Weiterleiten von Daten regeln. Statt vieler Einzelgesetze braucht es ein einheitliches Gesetz. Dieses legt allgemeingültige Regeln zur Datensicherheit und Datennutzung fest. Weiterhin berücksichtigt es die Beziehungen der Unternehmen untereinander und ihre grundsätzliche Berechtigung auf den Zugriff der Daten (open-data-Ansatz). Zudem definiert es Schnittstellen und Standards. Darüber hinaus ist der Zugang zu den Mobilitätsdaten, deren Anonymisierung und die Kontrolle über personenbezogene Daten einheitlich zu regeln. Dies gilt nicht nur für den Bereich des automatisierten und autonomen Fahrens, sondern für alle Mobilitätsbereiche, in denen Dritte Daten speichern und weiterleiten.

Zugang zu Mobilitätsdaten auch ohne Datenraum Mobilität
Die Bundesregierung fördert einen Ansatz namens „Datenraum Mobilität“ (DRM), in dem Anbieter kooperativ ihre Daten teilen. Falls der DRM scheitert, fordert der vzbv, dass alle Anbieter per Gesetz dazu verpflichtet werden, ihre Daten zur Verfügung zu stellen. Dann kann durch das Zusammenfügen aller Daten ein optimales Mobilitätsangebot in Stadt und Land entstehen. Zudem sollte der DRM einen Verbraucherbeirat erhalten, der bei allen verbraucherrelevanten Vorhaben einbezogen werden muss.

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen.

Im Anhang finden Sie das Positionspapier des vzbv als. pdf-Datei.
Autor: red

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Kommentare
DonaldT
16.05.2021, 21.27 Uhr
Verbraucherschutz kritisiert Gesetzentwurf zum autonomen Fahren
Dummes Geschwätz.
Wer soll denn haften?, wenn nicht der Halter des jeweiligen Fahrzeuges?
Kritik ohne konkreten Vorschlag = Kritik um der Kritik willen.

Möchte sich die Dame etwa als Verkehrsminister ins Gespräch bringen?
Nicht realisierbare Ideen und Geldverbrenner hatten wir schon zur Genüge!
grobschmied56
16.05.2021, 21.36 Uhr
Autonomes Fahren? Ich werde...
... Euch mal flüstern, wie es sein wird.
Zunächst sollte man mal die Frage stellen:
Wer will und wer braucht so was? Nur wenige Umfragen habe ich bisher zum Thema gesehen. Die Ergebnisse waren - milde gesprochen eher zurückhaltend. Die meisten Autofahrer in Deutschland scheinen nicht viel vom 'autonomen Fahren' zu halten.
Bei mir liegt der Fall etwas anders - ich halte das Ganze für kompletten Blödsinn, Pippifax, Nonsens. Ein Schmarrn, den kein Mensch braucht.
Außer der Industrie und ein paar Kontroll-Freaks, die uns mal wieder einen neuen Gimmick aufschwatzen wollen.
Weil es ganz dolle 'IN' ist und super modern und überhaupt.
Vollmundige Versprechen en masse werden kommen:
Entspannt am Ziel ankommen, weniger Unfälle, mehr Sicherheit, bla, bla, bla...
Die Nerds träumen sicher schon davon, im Autonom-Auto durch die Botanik zu gondeln, am Handy zu daddeln, am Tablett zu chatten, Zeitung zu lesen oder ein Nickerchen einzulegen...
Jo! Leude! Könnt ihr alles machen, nur wenn es doch mal rumst, dann kommt das böse Erwachen.
Der Hersteller des Fahrzeugs, des Bordcomputers, der Software, sie alle werden freundlich lächelnd auf das Benutzerhandbuch, auf Paragraphen, Absätze, Fußnoten und AGB verweisen. Und wenn sich der Autonom-Mobilist durch all das schwer verständliche in 1a Juristen-Fachchinesisch abgefaßte KLEINGEDRUCKTE durchgekämpft hat, wird er stets bei einem Punkt landen, der da heißt: Haftungs-Ausschluß.
Der korrekte Autonom-Mobile muß sich nämlich so verhalten:
Das Auto fährt selbst, aber man muß jederzeit bereit sein, die Hände ans Lenkrad zu bringen und den Fuß ans Bremspedal zum Zwecke der Gefahrenabwehr in unvorhersehbaren Verkehrssituationen.
Also nix mit Spielen, Daddeln, Chatten, Pennen!
Aufpassen und stets bereit sein zum Eingreifen.
Wer das nicht tut, der wird im Falle eines Unfalls ein sehr einsamer Mensch sein. Er wird sich fühlen wie ein Spaziergänger um 3:15 am Sonntag morgen auf dem Roten Platz bei Dauerregen.
Von allen verlassen.
Echter-Nordhaeuser
17.05.2021, 08.36 Uhr
"Braucht kein Mensch"
Hier werden wieder Gelder verbrannt die kein Mensch braucht. Gibt es nichts wichtigeres wo man solche Gelder einsetzen könnte? Man könnte ja erstmal anfangen das Internet vernünftig auszubauen in vielen Regionen. Wie viele schwere Verkehrsunfälle passieren trotz Sicherheitssysteme in PKW und LKW weil sich viele Menschen darauf verlassen entweder ich fahre oder ich schlafe eins geht nur.
Harztorer
17.05.2021, 21.01 Uhr
unsere Bürokratie wird es schon richten...
...und dafür sorgen, dass es möglichst lange dauert bis autonomes Fahren ab Level 4 in D erlaubt sein wird. Selbst wenn es dann soweit ist, dass ein Hersteller bestätigt bekommt, dass sein Fhz offiziell ohne Sicherheitsfahrer auskommt (also Level 4 oder 5), werden neue Hürden aufgebaut sein, wie eben zB das Haften des Fahrzeughalters und das obwohl die KI on Board das Fahrzeug geführt hat. Wäre dann nicht eher die KI haftbar? Bzw. der Hersteller/Programmierer?
Und auch wenn der Einzelne sich das aktuell noch nicht vorstellen kann, wird sich die Form Mobilität in diese Richtung entwickeln und wird sich in der Breite durchsetzen aus einem ganz banalen Grund, es wird einfach billiger sein die gewünschte Strecke von A nach B mit einem autonomen Taxi/Uber/Waymo/Tesla...etc zurückzulegen, als selbst noch ein eigenes Fahrzeug zu besitzen/warten/tanken.
grobschmied56
24.05.2021, 21.37 Uhr
Na, da hat der Harztorer...
... ja ganz schön in die Zukunft geträumt. Gemach, Gemach, sage ich da nur mal.
Glaubt wirklich ein auch nur halbwegs realistisch denkender Mensch, daß sich ein Hersteller bereit finden wird, HAFTUNG im Falle eines Unfalles zu übernehmen?
Da kennt Ihr die Welt aber schlecht. Ich kann es nicht belegen, aber mein Riechorgan (welches ja groß genug ist) sagt mir, daß die Handbücher samt allem Kleingedruckten längst geschrieben sind. Dafür hat man garantiert die pfiffigsten Advokaten, Verkehrsrechtsexperten und sonstige Rechtsverdreher angeheuert, die für Euro und Dollar überhaupt zu bekommen sind.
Die haben sich garantiert jede Menge einfallen lassen, damit im Fall des Falles nicht der Hersteller sondern der Fahrer und Kunde blöd dasteht und blechen muß.
Wollmer wedden?
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