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Mi, 16:18 Uhr
09.06.2021
Bis Ende September

Erleichterte Regelungen für Kurzarbeitergeld verlängert

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzung für Kurzarbeit nochmals zu verlängern. Diese gelten jetzt bis zum 30. September 2021. Diese Regelungen wären sonst Ende Juni 2021 ausgelaufen...

Demnach können Unternehmen Kurzarbeit in Anspruch nehmen, wenn mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter mindestens 10 Prozent Arbeitsausfall haben. Um Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen vor dem Beginn dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Informationen und Formulare stehen dafür unter
www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit zur Verfügung.

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Nicht nur Corona und die damit verbundenen Einschränkungen können dazu führen, dass Unternehmen Kurzarbeit in Anspruch nehmen können. Auch wenn durch die Unwetter der vergangenen Tage Firmen ihre Arbeit nicht oder nicht im vollen Umfang nachgehen können, kann Kurzarbeit für die Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Ebenso kann es durch Baustellen zu Ausfällen kommen. Wenn durch Straßenarbeiten die Anlieferungen nur noch schwer möglich ist oder Kunden die Firmen/Läden nicht mehr erreichen oder nur noch über große Umwege, kann dies zum Einbruch der Aufträge und Umsätze führen. Mitarbeiter können nicht mehr voll ausgelastet werden und die Auswirkungen der Baumaßnahme können sogar Arbeitsplätze gefährden. Auch in diesen Fällen kann Kurzarbeit in Anspruch genommen werden

Zuletzt sicherte die Kurzarbeit für 3.490 Beschäftigte* im Landkreis Gotha und 2.242 Mitarbeiter im Unstrut-Hainich-Kreis die Arbeitsplätze.

„Die Kurzarbeit hat sich während der Coronapandemie zum wichtigsten Instrument bei der Sicherung von Arbeitsplätzen entwickelt. Unternehmen können dieses aber auch nutzen, wenn sie z.B. durch Unwetter oder Baumaßnahmen Umsatz- und Auftragseinbrüche verzeichnen müssen. Die Mitarbeiter im gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit stehen den Firmen für Beratungen zur Verfügung“, sagte Ivo Dauksch, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Gotha.

Weitere Informationen erhalten Unternehmen beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Gotha unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 20.
Autor: red

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