Mi, 19:36 Uhr
16.11.2022
Unterbringungskosten für Ukraineflüchtlinge gesichert
Auszahlungen in Millionenhöhe an Kommunen
Das Landesverwaltungsamt überweist Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Die Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Thüringen, denen als Unterbringungsbehörde neben der Unterbringung von Schutzsuchenden auch die von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine obliegt...
...sind mit dem Wechsel der Ukraine-Kriegsvertriebenen aus dem vormaligen Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. Sozialgesetzbuch XII (sogenannte Rechtskreiswechsel zum 01.Juni 2022) mit zusätzlichen Kosten für Unterkunft und andere Leistungen belastet worden, zu deren Tragung sie zuvor nicht verpflichtet waren.
Um die Landkreise und kreisfreien Städte von dem vorgenannten Mehraufwand teilweise zu entlasten, hat der Landtag die dem Freistaat Thüringen seitens der Bundesregierung zugewiesenen Zusatzmittel in Höhe von 49,5 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt (Thüringer Gesetz zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen" vom 5. Oktober 2022/ in Kraft getreten am 27. Oktober 2022).
Dieser Betrag wird nunmehr kurzfristig durch das Landesverwaltungsamt an die Landkreise und kreisfreien Städte in Abhängigkeit von der Anzahl der durch diese am Stichtag untergebrachten ukrainischen Kriegsvertriebenen ausgezahlt. Der errechnete Anspruch der Kommunen ist aus nachfolgender Liste zu ersehen.
Summe: (24.984) 49.500.000,00 Euro
Mit dem Eingang der Mittel auf den kommunalen Konten kann noch in dieser Woche gerechnet werden.
Autor: emw...sind mit dem Wechsel der Ukraine-Kriegsvertriebenen aus dem vormaligen Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. Sozialgesetzbuch XII (sogenannte Rechtskreiswechsel zum 01.Juni 2022) mit zusätzlichen Kosten für Unterkunft und andere Leistungen belastet worden, zu deren Tragung sie zuvor nicht verpflichtet waren.
Um die Landkreise und kreisfreien Städte von dem vorgenannten Mehraufwand teilweise zu entlasten, hat der Landtag die dem Freistaat Thüringen seitens der Bundesregierung zugewiesenen Zusatzmittel in Höhe von 49,5 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt (Thüringer Gesetz zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen" vom 5. Oktober 2022/ in Kraft getreten am 27. Oktober 2022).
Dieser Betrag wird nunmehr kurzfristig durch das Landesverwaltungsamt an die Landkreise und kreisfreien Städte in Abhängigkeit von der Anzahl der durch diese am Stichtag untergebrachten ukrainischen Kriegsvertriebenen ausgezahlt. Der errechnete Anspruch der Kommunen ist aus nachfolgender Liste zu ersehen.
Kommune | Anzahl Flüchtlinge | Zuwendung |
Stadt Erfurt | 2.554 | 5.060.158,50 Euro |
Stadt Gera | 1.863 | 3.691.102,30 Euro |
Stadt Jena | 1.462 | 2.896.613,83 Euro |
Stadt Suhl | 411 | 814.301,15 Euro |
Stadt Weimar | 791 | 1.567.183,00 Euro |
Altenburger Land | 1.379 | 2.732.168,59 Euro |
Eichsfeld | 1.184 | 2.345.821,32 Euro |
Gotha | 1.360 | 2.694.524,49 Euro |
Greiz | 947 | 1.876.260,81 Euro |
Hildburghausen | 504 | 998.559,08 Euro |
Ilm-Kreis | 1.020 | 2.020.893,37 Euro |
Kyffhäuserkreis | 1.016 | 2.012.968,30 Euro |
Nordhausen | 1.307 | 2.589.517,29 Euro |
Saale-Holzland-Kreis | 985 | 1.951.548,99 Euro |
Saale-Orla-Kreis | 816 | 1.616.714,70 Euro |
Saalfeld-Rudolstadt | 1.279 | 2.534.041,79 Euro |
Schmalkalden-Meiningen | 1.084 | 2.147.694,52 Euro |
Sömmerda | 1.053 | 2.086.275,22 Euro |
Sonneberg | 645 | 1.277.917,87 Euro |
Unstrut-Hainich-Kreis | 1.017 | 2.014.949,57 Euro |
Wartburgkreis | 1.284 | 2.543.948,13 Euro |
Weimarer Land | 1.023 | 2.026.837,18 Euro |
Summe: (24.984) 49.500.000,00 Euro
Mit dem Eingang der Mittel auf den kommunalen Konten kann noch in dieser Woche gerechnet werden.
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17.11.2022, 10.01 Uhr
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