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Sa, 09:58 Uhr
04.01.2025
Aus der Arbeit der Bundespolizei

Was gestern Fahrrad, Zug und Schutzengel verband

Das Mitfahren in einem Zug gilt gemeinhin als sichere Art der Fortbewegung. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Fahrgast außen am Zug mitreist. So geschehen gestern Abend...

Gegen 18.20 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Erfurt durch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn über einen ungewöhnlichen Passagier informiert. Dieser soll an der Außenhülle eines Regionalzuges vom Erfurter Hauptbahnhof in Richtung Erfurt-Ost mitgefahren sein.

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Mit Sonder- und Wegerechten verlegten Bundespolizisten in Richtung Erfurt-Ost. Dort stand ein Nahverkehrszug, der in Fahrtrichtung Sangerhausen unterwegs war. Die Befragung des Triebfahrzeugführers ergab, dass eine männliche Person an der äußeren Zugspitze gesichtet wurde. Daraufhin wurde vor dem Haltepunkt Erfurt-Ost ein Nothalt eingelegt. Der Mann soll sich dann fußläufig durch das Gleisbett entfernt haben. Bundespolizisten konnten diesen anhand der Personenbeschreibung kurze Zeit später am Haltepunkt ausfindig machen.

Der blinde Passagier gab an, dass er am Hauptbahnhof Erfurt sein Fahrrad in den Zug gestellt hat und anschließend noch eine Zigarette rauchen wollte. Währenddessen setzte sich die Bahn in Bewegung. Der Mann wollte sein hochpreisiges Fahrrad nicht aufgeben und schaffte es auf den Tritt des Fahrerstandes vom Zug zu gelangen. Die Sichtung der Videoaufnahmen durch die Bundespolizei ergab, dass die Aussagen des Mannes zutrafen. Wie es der 40-Jährige bei hohen Fahrtgeschwindigkeiten und den winterlichen Außenbedingungen geschafft hat, sich an der Außenfassade des Zuges festzuklammern, bleibt das Geheimnis seines Schutzengels. Augenscheinlich blieb der Mann unverletzt.

Aus Sicherheitsgründen musste die Strecke bis kurz vor 19 Uhr gesperrt werden. Die betrieblichen Folgen des lebensgefährdenden Handelns des Mannes waren Ausfälle von zwei Nahverkehrszügen und 124 Minuten Verspätungen bei drei Zugverbindungen.

Sein Fahrrad hat der 40-Jährige nun wieder. Doch strafrechtlich muss er sich wegen einer betriebsstörenden und -gefährdenden Handlung verantworten. Sein Schutzengel kommt straffrei davon.
Autor: red

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