Di, 08:29 Uhr
28.01.2025
Das Landratsamt informiert:
Neue Sportförderrichtlinie im Unstrut-Hainich-Kreis
In der vergangenen Woche hat der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises eine neue Richtlinie zur Förderung des Sports beschlossen. Anträge dazu können ab sofort gestellt werden...
Mit dieser Initiative unterstreicht der Landkreis die Bedeutung des Sports für die gesellschaftliche Entwicklung und Integration. Ziel ist es, die Freude an Bewegung, Gesundheit, Gemeinschaft und Integration für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen zu stärken.
Im Fokus stehen die Förderung des Kinder- und Jugendsports, die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, die Teilnahme und Durchführung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen sowie die Unterstützung des Sporttreibens für Menschen mit Behinderung und sportliche Maßnahmen zur Integration von ausländischen Mitbürgern.
Empfänger der Sportförderung sind gemeinnützige Sportvereine, Fördervereine von Schulen sowie der Kreissportbund, sofern diese ihren Sitz oder Wirkungskreis im Landkreis haben.
Anträge auf Förderung können bis zum 31. März eines jeden Jahres schriftlich oder digital beim Landratsamt eingereicht werden.
Die maximale Förderung beträgt 500 Euro pro Antragsteller und Jahr. Über die Vergabe entscheidet der Kreisausschuss auf Empfehlung des Sportbeirates und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Weitere Informationen sowie die Richtlinie und die Antragsformulare sind auf der Website des Landkreises im Bereich Landrat unter https://www.unstrut-hainich-kreis.de/sportfoerderung/
Autor: redMit dieser Initiative unterstreicht der Landkreis die Bedeutung des Sports für die gesellschaftliche Entwicklung und Integration. Ziel ist es, die Freude an Bewegung, Gesundheit, Gemeinschaft und Integration für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen zu stärken.
Im Fokus stehen die Förderung des Kinder- und Jugendsports, die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, die Teilnahme und Durchführung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen sowie die Unterstützung des Sporttreibens für Menschen mit Behinderung und sportliche Maßnahmen zur Integration von ausländischen Mitbürgern.
Empfänger der Sportförderung sind gemeinnützige Sportvereine, Fördervereine von Schulen sowie der Kreissportbund, sofern diese ihren Sitz oder Wirkungskreis im Landkreis haben.
Anträge auf Förderung können bis zum 31. März eines jeden Jahres schriftlich oder digital beim Landratsamt eingereicht werden.
Die maximale Förderung beträgt 500 Euro pro Antragsteller und Jahr. Über die Vergabe entscheidet der Kreisausschuss auf Empfehlung des Sportbeirates und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Weitere Informationen sowie die Richtlinie und die Antragsformulare sind auf der Website des Landkreises im Bereich Landrat unter https://www.unstrut-hainich-kreis.de/sportfoerderung/