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Mi, 12:03 Uhr
16.04.2025
Entfernen ist verboten

Schwalben und ihre Nester stehen unter strengem Schutz

Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit kehren Schwalben aus ihren Winterquartieren zurück und beginnen vielerorts mit dem Nestbau oder suchen ihre Nester aus den Vorjahren auf. Die Naturschutzbehörde des Kreises weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sowohl Schwalben als auch ihre Nester ganzjährig gesetzlich geschützt sind...

Vor allem Mehlschwalben, die ihre lehmhaltigen Nester von außen unter Dachvorsprüngen an Hausfassaden bauen, sind regelmäßig betroffen. Während der Brutzeit kommt es zu Beschwerden über Verschmutzungen an Gebäuden durch den Kot der Jungvögel.

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In der Folge werden Nester mitunter illegal entfernt oder es werden Maßnahmen ergriffen, um den Nestbau zu verhindern – häufig in Unkenntnis der rechtlichen Lage. Dabei ist klar: Das Entfernen oder Zerstören von Schwalbennestern stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar.

Praktische Lösungen zum Schutz der Fassade
Wer sich durch Verschmutzungen gestört fühlt, dem empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde den Einsatz sogenannter Kotbretter, die 50-60 cm unterhalb der Nester angebracht werden. Diese fangen den Vogelkot zuverlässig auf und können farblich an die Hausfassade angepasst werden, sodass sie optisch kaum auffallen.

Schwalben – mehr als nur Frühlingsboten
Schwalben gelten nicht nur als Glücksbringer, sie sind auch wertvolle Insektenjäger und prägen das Bild unserer Städte und Dörfer. Als Kulturfolger sind sie auf menschliche Siedlungen und deren Gebäude als Niststandorte angewiesen.

Doch die Bestände von Rauch- und Mehlschwalben nehmen deutschlandweit ab, nicht zuletzt durch den Verlust geeigneter Nistplätze, Gebäudesanierungen ohne Rücksicht auf Brutplätze sowie die zunehmende Flächenversiegelung.

Schwalben stehen unter strengem Schutz (Foto: NABU Christoph Moning) Schwalben stehen unter strengem Schutz (Foto: NABU Christoph Moning)


Schwalben sind nesttreu – das heißt, sie kehren zum Teil jedes Jahr zu denselben Brutplätzen zurück. Daher gilt: Auch unbewohnte Nester und angestammte Brutplätze stehen unter Schutz – selbst dann, wenn die Vögel sich noch im Winterquartier befinden.

Beratung und Unterstützung durch die Fachbehörde
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis ruft Eigentümerinnen und Eigentümer dazu auf, sich bei geplanten baulichen Maßnahmen oder Unsicherheiten bezüglich bestehender Nester frühzeitig an die Untere Naturschutzbehörde zu wenden. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl dem Artenschutz als auch den Interessen von Hausbesitzern gerecht werden.
Autor: red

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