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Mi, 13:08 Uhr
16.07.2025
Nachfrage bei der Nordhäuser Polizei

Warum nicht jeder Täter in Haft kommt

Oft wird uns in der Redaktion die Frage gestellt, warum ein erwischter Verdächtiger nach einer Straftat nicht sofort in Haft genommen werden kann. Und warum die Polizei nichts unternimmt. Wir haben bei der Landespolizeiinspektion Nordhausen für unsere Leser nachgefragt …

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In einer Polizeimeldung gestern war zu lesen, dass ein „bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretener Mann“ nun „wegen des Verdachtes des räuberischen Diebstahls“ angezeigt wurde. Um gleich alle eventuellen Diskussionen über seine Herkunft auszuschließen: es ist ein deutscher Mann, der in Nordhausen wohnhaft ist.

Warum aber wird er nicht verhaftet und festgehalten, wenn er doch ein Wiederholungstäter ist? Das wollten wir von Polizeisprecher Kevin Clemen wissen, der uns darauf hinwies, dass jeder Fall einzeln betrachtet wird:

„Durch die Polizei werden die Delikte anhand des stattgefundenen Sachverhalts klassifiziert und entsprechend abgearbeitet. Bei Sofortmaßnahmen wie einer vorläufigen Festnahme, Blutprobenentnahme oder ähnlichem werden Rücksprachen mit den Staatsanwaltschaften gehalten.“ Die Polizisten erstellen einen Lagevortrag für die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, eine Anordnung zu weiterführenden und notwendiger Maßnahmen mit den Tatverdächtigen oder Beschuldigten zu erwirken. Diese Maßnahmen werden durch die Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Anordnungskompetenzen resultierend aus der Strafprozessordnung erlassen. Oder auch nicht.

Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren werden durch die sachlich und örtliche zuständig Polizeidienststelle bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übergeben, erläutert der Polizeioberkommissar Clemen. Die Staatsanwaltschaft beantragt dann die Erstellung einer Klageschrift am zuständigen örtlichen Gericht.

Die „Belangung“ der Täter für einzelne Straftaten erwirkt die Staatsanwaltschaft durch Beschlüsse oder durch Gerichtsurteile nach entsprechenden Verhandlungen. Die Polizeibeamten treten hierbei als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft auf und arbeiten an den Verfahren mit.  

Welche mutmaßlichen Vergehen wie geahndet werden obliegt letztlich nach gründlicher Absprache jedes aktuellen Falls der anklagenden Staatsanwaltschaft und nicht der Polizei.
Olaf Schulze
Autor: osch

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Kommentare
P.Burkhardt
16.07.2025, 13:38 Uhr
Super ! Danke O.S. !
Fakten gegen Spekulation gestellt. Das ist in meinen Augen guter Journalismus, wie er sein sollte !

Ein Artikel, der nicht (wie sonst häufig) Fragen aufwirft, sondern beantwortet.
marco-sdh
16.07.2025, 19:18 Uhr
Ich schließe mich dem Lob gerne an.
Mit einem Satz der ganzen Kommentatoren-Riege aus der berühmt-berüchtigten Ecke den Wind aus den Segeln genommen. Chapeau!
free Gigi
16.07.2025, 20:23 Uhr
das Richter
zunehmend politisch/ ideologisch gepolt sind, sieht man doch gerade auchbin den Medien!
Kobold2
16.07.2025, 20:28 Uhr
Danke für
Die Fakten... Ich hab meine Zweifel, dass man damit gegen die festen Meinungen, gefühlten Wahrheiten, Forderungen zu Bürgerwehren und damit etwas Selbsjustiz ankommt.
Aber den Versuch ist es allemal wert.
Lautaro
16.07.2025, 20:32 Uhr
P.Burkhardt....prinzipiell gebe ich Ihnen recht !
Aber, wenn der Täter der Zeugin zuraunt....sagst Du etwas, weiss ich, wo Du wohnst und darf dann wieder nach hause gehen.....
Wieviel Gratismut hätten sie dann ?
Ossiflüsterer
16.07.2025, 21:21 Uhr
Ich schließe mich grundsätzlich
dem Lob des Herrn Burkhardt an.
Für guten Journalismus reicht es dann aber noch nicht. Da müsste der Text vor Veröffentlichung noch durch ein Lektorat mit Sachkenntnis. Denn anders als im letzten Satz dargestellt obliegt die Ahndung eines mutmaßlichen Vergehens einzig dem Gericht. Die Staatsanwaltschaft ist als Herrin des Ermittlungsverfahrens zuständig für die Anklageerhebung. Sie kann ihre Ermittlungsergebnisse im Rahmen des Prozesses zur Urteilsfindung darlegen. Strafen obliegt ihr nicht.

Grundsätzlich weiß ich ihr Bemühen aber zu schätzen. Bleiben Sie am Ball!
P.Burkhardt
16.07.2025, 21:40 Uhr
@ossiflüsterer...das habe ich auch gesehen...
...und mir gedacht, dass der Satz richtig gemeint, aber falsch formuliert ist. Ich glaube, dass Herr Schulze darauf hinaus wollte, dass die "anklagende Staatsanwaltschaft" eben für die Anklage zuständig ist.

Hauptaussage des Satzes war, dass die Zuständigkeit nicht bei der Polizei liegt.

Grundsätzlich haben Sie natürlich Recht.
KeinKreisverkehr
17.07.2025, 07:27 Uhr
Mehrmals grüßt
Schade, dass solche Artikel hier anscheinend regelmäßig nötig sind. Beim nächsten Aufreger hat die Kommentarschreibende Meute schon wieder alles vergessen. Ich lese noch nicht so lange mit im Vergleich zu anderen aber ich kann mich erinnern schon zwei Artikel dieser Art gelesen zu haben.

Tja, ist halt ein Rechtsstaat indem wir leben. In einer Diktatur wäre das natürlich alles schneller geregelt. ;)
Lautaro
17.07.2025, 10:35 Uhr
Naja....P.Burkhardt und Ossiflüsterer....
Ihr könnt Euch gern mit Eurem juristischem Smalltalk ein wenig gegenseitig auf die Schulter klopfen. Aber wenn jemand etwas meinen Lieben antut.....dann ist das Strafrecht für mich nur noch ein alberner Bestandteil des Firnis dieser Zivilisation.
Egal, woher der Täter (innen) stammt.
Ich hoffe wirklich, dass Ihr niemals Opfer direkt/indirekt dieser Täterfürsorge werdet.
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