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Fr, 18:36 Uhr
08.08.2025
IW hat "Nachgerechnet"

Aktivrente kostet 2,8 Milliarden Euro

Die neue Bundesregierung will Rentner dazu bewegen, neben ihrem Ruhestand weiterzuarbeiten. Die Idee: Bis zu 2.000 Euro monatlich können Rentner mit der sogenannten Aktivrente steuerfrei hinzuverdienen. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Die Maßnahme ist teuer, der Nutzen ungewiss...

Arbeiter (Symbolbild) (Foto: Archiv) Arbeiter (Symbolbild) (Foto: Archiv)
Weil dem deutschen Arbeitsmarkt zunehmend Fachkräfte fehlen, möchte die neue Bundesregierung gegensteuern: mit der Aktivrente. Bis zu 24.000 Euro sollen Rentner steuerfrei pro Jahr hinzuverdienen dürfen. Eine neue IW-Studie zeigt, dass die Aktivrente für den Steuerzahler teuer werden könnte. Wird sie wie im Koalitionsvertrag beschrieben umgesetzt, entgehen dem Fiskus jährlich 2,8 Milliarden Euro.

Über 600.000 Menschen würden weniger Steuern zahlen
Zum Jahresende 2023 haben deutschlandweit etwas mehr als 600.000 Rentner und Selbstständige jenseits der Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Der Großteil von ihnen hat dabei weniger als 24.000 Euro im Jahr verdient. Besonders viel haben hingegen die Selbstständigen verdient:

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Mehr als die Hälfte der im Alter aktiven Selbstständigen erzielte ein Erwerbseinkommen von mehr als 24.000 Euro im Jahr und verdiente dabei im Schnitt rund 68.000 Euro im Jahr. Allein die Aktivrente für diese Gruppe würde den Steuerzahler knapp 1,2 Milliarden Euro kosten.

Die meisten arbeiten aus sozialen Gründen
Ob die Maßnahme geeignet ist, um mehr ältere Erwerbstätige auf dem Arbeitsmarkt zu halten, ist fraglich. „IW-Befragungen zeigen, dass für die meisten Beschäftigten, die über ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen, Motive wie Spaß an der Arbeit und soziale Kontakte überwiegen. Finanzielle Motive spielen eine untergeordnete Rolle“, sagt Studienautorin und IW-Rentenexpertin Ruth Schüler. Zudem zeigen Studien: Wer einmal im Ruhestand ist, fängt eher selten an, wieder zu arbeiten.

Methodik: Die Auswertung basiert auf Daten der Deutschen Rentenversicherung und des Sozio-oekonomischen Panels. Um die steuerlichen Mindereinnahmen zu beziffern, werden die Altersrentner über der Regelaltersgrenze, die Selbstständigen über der Regelaltersgrenze und die besonders langjährig Versicherten unter der Regelaltersgrenze mit einem bis dato einkommensteuerpflichtigen Hinzuverdienst identifiziert.

Für diese drei Gruppen werden jeweils sechs Untergruppen gebildet, indem Rententerzile gebildet werden und unterschieden wird, ob der einkommensteuerpflichtige Hinzuverdienst über 24.000 Euro liegt oder nicht. Für jede Gruppe werden dann die Anzahl der Personen und das durchschnittliche Erwerbseinkommen ermittelt, anschließend wird für jede Gruppe der durchschnittliche Steuersatz berechnet. Um die steuerlichen Mindereinnahmen pro Gruppe zu berechnen, wird die Anzahl der Personen in der jeweiligen Gruppe mit dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen und dem Steuersatz multipliziert.
Autor: psg

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Kommentare
Jäger53
09.08.2025, 07:36 Uhr
Aktivrente
Ist das so gemeint das ein Rentner bis zu monatlich 2000,- Euro Steuerfrei dazu verdienen darf und er bekommt seine monatliche Rente auch noch. Wo ist der Hacken bei dieser Sache.
NDH-Kanne
09.08.2025, 08:52 Uhr
Die Bundesregierung
Beamte sollten fünf Jahre länger arbeiten – ansonsten wäre es „ungerecht“ !!!
GerKobold
09.08.2025, 10:24 Uhr
bitte endlich aufhören mit der "2 Klassen-Gesellschaft" Beamte???
einzahlen in die Rente ,keine "Vergünstigungen" mehr für Beamte, kien Privatversciherten mehr in der Krankenkasse,keine Unterschede mehr in der Entlohnung "Mann-Frau" usw.. man könnte hier stundenlang Schreiben was Ungerecht ist,aber das die Rentner ja keine "Lobby" haben zahlen sie eben alles weiter ob Nachtrag der Pflegeversicherung oder noch Extra Versteuerung der Renten je nach Renteneintritt und die kleine Rentenerhöhung jährlich frisst die Inflation,Basta
Hilpert11
09.08.2025, 10:57 Uhr
Unsere Beamten
Unsere Beamten können ja gerne bis 70 und mehr arbeiten.Sie haben Ihren Körper das ganze Leben geschont.
Ein Arbeiter/in ist mit Max.63 Jahren verbraucht und sollte seinen Ruhestand genießen können, schließlich hat er ein Leben lang in die Rente eingezahlt.
altmeister
09.08.2025, 13:40 Uhr
Rente und Pension
Vorweg, ich bin kein Beamter!
Was hier dargestellt wird, ist teils richtig und teils nicht der Realität entsprechend.
Natürlich ist der körperlich schwer arbeitende Angestellte, so wie schon dargestellt, nach seinem Arbeitsleben einfach gesagt verschlissen, mit der Kraft am Ende. Ich bin der Meinung, das kann für manchen Beamten, wie z.B. von der Feuerwehr, der Bundeswehr u.a. auch gesagt werden.
Der Unterschied ist, dass Beamte auch anderweitig eingesetzt werden könnten, in nicht so körperlich anspruchsvollen Tätigkeitsbereichen, wie dem Innendienst, was z.B. auf dem Bau oder in der Pflege schlecht zu machen wäre.
Ein großes Problem der Reform des Beamtentums sehe ich darin, dass Beamte über notwendige Änderungen entscheiden müssen und somit ihr eigenes Leben evtl. negativ beeinflussen würden. Eine Entscheidung zur Verschlechterung des "normalen" Arbeitnehmer-oder Selbstständigkeitslebens bzw. deren Rente ist da einfacher zu treffen, es geht ja nicht um sich selbst.
Teja
09.08.2025, 17:49 Uhr
Beamte
Typische Diskussion ohne vollständige Hintergrundkenntnisse.
Wichtig zu wissen ist,das es verschiedene Arten und Stufen von Beamten gibt.
In Thüringen ist es schon lange gültig,das Verwaltungsbeamte 5 Jahre lânger als die Vollzugsbeamten arbeiten müssen.
Die körperliche Unversehrtheit bzw.Versehrtheit spielt am Schreibtisch keine Rolle,bei den Vollzugs -bzw.Einsatzkräften ist das natürlich anders.
Ich bin Beamter mit jetzt 49 Arbeitsjahren gesamt und davon mit 44 Dienstjahren.
Habe noch 1 Jahr vor mir und bin körperlich behindert.
Natürlich gibt es viele Beamte,die Pensionen bekommen,die höher als mein jetziges Gehalt sind,dagegen kann ich aber auch nichts sagen,das ist nun
mal so im Beamtensystem,siehe nur die Besoldung von Ministerialbeamten,oder dem hiesigen OB.
Für die Abschaffung der Privatkassen bin ich auch,da wurden alle Beamten nach der Wende hineingeschoben,damaliger Beitrag 119 DM. Heute fast 500 Euro für 50 Prozent Absicherung.Also,jedes Rezept,jede Arztrechnung erst Mal selber bezahlen,dann bei der Beihilfe des Landes und bei der Versicherung einreichen und hoffen,das dann ohne Abstriche alles verauslagte wieder zurück kommt.Dem ist aber meistens nicht so.
Für den Staat profitabel ist hierbei,das er nicht wie Unternehmer den Arbeitgeberanteil für die Krankenkasse monatlich zahlen muss,nur in späteren Jahren,wenn die Beamten älter und auch krank werden,die Beihilfe zahlt.
Und wie manche denken mögen,das man deshalb sofort beim Arzt dran kommt,das war einmal.Na und,für mich kein Problem,krank ist krank,egal ob Kasse oder Privat.
Eine Reform das die Pensionskassen in die Rentenkassen überführt werden würden,
wäre sicher so gut wie nicht machbar.Aus vielen monitären Gründen.
Und die für Beamte gültige Treuepflicht,Wohlverhaltenspflicht und Loyalitätspflicht,wäre für viele Zeitgenossen auch keine Option.
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