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Do, 16:17 Uhr
18.12.2025
Schutz des Kulturerbes hat Vorrang

Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel in Mühlhäuser Altstadt

Auch in diesem Jahr gilt zum Schutz der historischen Altstadt von Mühlhausen ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (z. B. Silvesterraketen, Batterien, Knallkörper) am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026...

Symbolbild Feuerwerk (Foto: Pixabay-picjumbo_com) Symbolbild Feuerwerk (Foto: Pixabay-picjumbo_com)


Das Verbot umfasst die gesamte Altstadt sowie eine angrenzende Pufferzone und bleibt zunächst bis zum Jahreswechsel 2026/2027 bestehen.

Die Altstadt Mühlhausens ist mit ihren engen Gassen, denkmalgeschützten Fachwerkhäusern und der fast vollständig erhaltenen Stadtmauer ein wertvolles Kulturerbe. Die engen Gassen, die denkmalgeschützten Fachwerkhäuser und die fast vollständig erhaltene Stadtmauer machen sie besonders schützenswert.

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Feuerwerkskörper bergen erhebliche Risiken:
Funkenflug und glühende Teile können durch offene Dachziegel oder Lüftungsöffnungen eindringen.
Temperaturen von bis zu 2000°C gefährden die historische Bausubstanz und die Sicherheit von Anwohnern und Feiernden.

Das im Juli 2023 durch den Mühlhäuser Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossene und nach Antrag beim zuständige Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erlassene Verbot hat sich bewährt und dazu beigetragen, mögliche Schäden durch leichtfertigen Umgang mit Feuerwerkskörpern zu verhindern. Die Stadt Mühlhausen dankt allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.

Das Abbrennverbot erstreckt sich auf den gesamten Bereich der historischen Altstadt sowie eine angrenzende Pufferzone. Der genaue Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt:

Böllerverbotszone Mühlhausen

Außerhalb des Verbotsgebiets ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar weiterhin erlaubt. Dies ermöglicht es, den Jahreswechsel sicher zu feiern, während die Altstadt geschützt bleibt.

Autor: emw

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