Di, 18:48 Uhr
01.10.2019
Thüringer Landesamt für Statistik
Restschuldbefreiung meist stattgegeben
Im Jahr 2010 wurden in Thüringen 3 627 Insolvenzverfahren natürlicher Personen eröffnet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik entschieden die Amtsgerichte in 3 303 Verfahren (91Prozent) über die Erteilung oder auch Versagung der Restschuldbefreiung, von denen 3 044 Schuldner die Wohlverhaltensphase erfolgreich überstanden haben, so dass die Restschuldbefreiung von den Gerichten erteilt werden konnte.
Somit wurden 92 Prozent aller Anträge auf Rest- schuldbefreiung stattgegeben und vier Fünftel der insolventen natürlichen Personen waren nach erfolgreicher Beendigung der Wohlverhaltensphase wieder schuldenfrei. Betroffen waren hiervon 2 269 Verbraucherinnen und Verbraucher, 592 ehemals selbständig Tätige sowie 183 übrige Schuld- ner.
Bei 185 Personen wurde die Erteilung der Restschuldbefreiung aus verschiedenen Gründen gericht- lich versagt. Der häufigste Versagungsgrund war in 167 Verfahren bzw. 90,3 Prozent die nicht ge- zahlte Mindestvergütung des Treuhänders.
Bei 15 Verfahren führten die Verletzung der Mitwirkungs- pflicht und der Verstoß gegen Obliegenheiten zur Versagung der Restschuldbefreiung. Je Verfahren kann es mehrere Versagungsgründe geben.
Die Restschuldbefreiung ist eine in der Insolvenzordnung vorgesehene Möglichkeit für natürliche verschuldete Personen, nach einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren schuldenfrei zu werden.
Autor: redSomit wurden 92 Prozent aller Anträge auf Rest- schuldbefreiung stattgegeben und vier Fünftel der insolventen natürlichen Personen waren nach erfolgreicher Beendigung der Wohlverhaltensphase wieder schuldenfrei. Betroffen waren hiervon 2 269 Verbraucherinnen und Verbraucher, 592 ehemals selbständig Tätige sowie 183 übrige Schuld- ner.
Bei 185 Personen wurde die Erteilung der Restschuldbefreiung aus verschiedenen Gründen gericht- lich versagt. Der häufigste Versagungsgrund war in 167 Verfahren bzw. 90,3 Prozent die nicht ge- zahlte Mindestvergütung des Treuhänders.
Bei 15 Verfahren führten die Verletzung der Mitwirkungs- pflicht und der Verstoß gegen Obliegenheiten zur Versagung der Restschuldbefreiung. Je Verfahren kann es mehrere Versagungsgründe geben.
Die Restschuldbefreiung ist eine in der Insolvenzordnung vorgesehene Möglichkeit für natürliche verschuldete Personen, nach einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren schuldenfrei zu werden.
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