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Mi, 12:42 Uhr
13.05.2020
VdK begrüßt Reihentestungen in Heimen

Mehr Schutz für Pflegeeinrichtungen

Seit Kurzem sind nach Verordnungen der Landesregierungen Besuche in hessischen und thüringischen Pflegeeinrichtungen wieder eingeschränkt möglich. Das bedeute auch, das man die Bewohnerinnen und Bewohner jetzt besonder schützen müsse, meint der Sozialverband VdK...

„Dies bedeutet nach mehreren Wochen sozialer Isolation eine Erleichterung für Bewohnerinnen und Bewohner und für ihre Angehörigen“, sagt Paul Weimann, Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen.

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Zahlen des Robert Koch-Instituts zeigen, dass das Infektionsrisiko für diese Menschen besonders hoch ist: Demnach handelt es sich bei einem Drittel der bundesweit infolge des Coronavirus Verstorbenen um Bewohner von Pflegeheimen und anderen Betreuungseinrichtungen (Stand: 21. April 2020). In Hessen werden mehr als 21 Prozent (56.000) der pflegebedürftigen Menschen vollstationär in Heimen betreut, in Thüringen etwa 22 Prozent (25.400). Wesentlich ist nun, dass bestehende Lücken bei der Versorgung von Pflegeeinrichtungen in Hessen und Thüringen mit Schutzausrüstung geschlossen werden. Erforderlich ist es vor allem, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Schutzkleidung und in der Anwendung von Hygieneregeln zu schulen.

Um Pflegebedürftige und Pflegepersonal effektiv zu schützen, sind zudem flächendeckende Reihentests sinnvoll. Einige Bundesländer haben bereits landesweit Testungen in ihren Einrichtungen gestartet. Als positives Beispiel führt das Bundesgesundheitsministerium etwa das Konzept des Saarlandes an, nach dem innerhalb von 14 Tagen Heimbewohner zweimal, Pflegekräfte viermal getestet werden. Ein Konzept für regelmäßige Screenings hat jetzt das Thüringer Gesundheitsministerium vorgelegt. Auch in Hessen sollen laut Sozialministerium in Seniorenheimen verstärkt Testungen vorgenommen werden. Der VdK begrüßt dies.

Als Schritt in die richtige Richtung bewertet der VdK Hessen-Thüringen, dass Pflegekräfte nach einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts einen einmaligen Bonus von bis zu 1000 Euro erhalten sollen. Diese Prämie kann vom Land aufgestockt werden. So können etwa in Bayern professionell Pflegende den „Corona-Pflegebonus“ des Landes in Höhe von 300 bis 500 Euro online beantragen – als Anerkennung ihres besonderen Einsatzes. Boni nach bayerischem Vorbild sollten deshalb auch in Hessen und Thüringen gewährt werden.

Das allein reicht aber nicht aus. „Die Pflegeberufe müssen massiv aufgewertet werden – durch höhere Bezahlung nach einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag“, betont Paul Weimann. „Wer sich täglich um Kranke und Pflegebedürftige kümmert, muss endlich die Wertschätzung erhalten, die ihm zukommt und die wir seit Langem fordern.“
Autor: red

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