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Fr, 14:34 Uhr
27.11.2020
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Weitere Festlegungen des Landes zum Schulbetrieb

Das Bildungsministerium hat heute für die Thüringer Schulen und Kindergärten die neusten Corona-Festlegungen der Ministerpräsidenten weiter präzisiert. Lesen Sie hier, wie es wann und wo weitergehen könnte, wenn sich die Lage so oder auch anders verändert...
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  • · Schulen bekommen in den weiterführenden Klassen ab Stufe 7 in der Stufe GELB nun generell zusätzliche Flexibiblität, um auch Fachunterricht unter erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen besser absichern zu können. Sie können nun alternativ zum Prinzip der festen Gruppe auch den Mindestabstand in den Klassen einführen oder Kombinationsmodelle beider Maßnahmen umsetzen.
  • · Förderschulen/Förderzentren werden wie Kindergärten und die Klassen 1 bis 6 an allgemeinen Schulen behandelt.
  • · Auch können Schulen und Kindergärten nun in Regionen, in denen die 7-Tages-Inzidenzzahl auf 100.000 Einwohner unter die Schwelle von 50 fällt, wieder in den Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz (Stufe GRÜN) zurückkehren. Die Regelungen sollen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres gelten. Die entsprechenden Anordnungen und Verfügungen werden rechtzeitig in Kraft gesetzt und den Schulen übermittelt.

Die folgende angefügte tabellarische Übersicht verdeutlicht die ab 1. Dezember bis zum Schulhalbjahresende geltenden Regelungen:

Autor: red

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Kommentare
Peter59
28.11.2020, 09.24 Uhr
Wie das denn.....
Mindestabstand in einer 30er Klasse ???????? Wie soll das gehen?
"Denn sie wissen nicht, was sie tun"..........
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