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So, 07:15 Uhr
25.04.2021
ADAC

So wird das Fahrrad sicher transportiert

Wer Fahrräder mit dem Auto transportieren möchte und die Räder nicht auseinanderbauen will, hat die Wahl zwischen Heck- und Dachträgern. Was es für die jeweilige Transportart zu beachten gilt, hat der ADAC zusammengestellt...

Für einen Heckträger benötigt das Auto eine Anhängerkupplung oder eine vom Hersteller freigegebene stabile Heckklappe, an der der Träger montiert werden kann. Außerdem braucht der Träger, sofern er Nummernschild und Rückleuchten verdeckt, eine Beleuchtungsanlage sowie ein Folgekennzeichen. Wichtig dabei: Die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung dürfen nicht überschritten werden. Wer beispielsweise schwere Pedelecs transportiert, kommt schnell an die Grenzen der Gesamtlast. Auch die Länge der Räder spielt eine Rolle, denn sie dürfen seitlich jeweils höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen. Die maximale Breite des Fahrzeugs inklusive Räder darf 2,55 Meter nicht überschreiten.

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Für den Transport auf dem Dach braucht das Fahrzeug eine Dachreling oder ein vom Fahrzeughersteller zugelassenes Trägersystem. Die zugelassene Dachlast darf von Rad und Träger nicht überschritten werden. Vor dem Kauf sollte man mit dem eigenen Auto verschiedene Trägersysteme samt Rädern ausprobieren. Tests des ADAC haben gezeigt, dass Trägersysteme für die Anhängerkupplung im Vergleich mit dem Transport auf dem Dach Vorteile haben: Das Beladen fällt leichter, der Kraftstoffverbrauch ist niedriger, und für E-Bikes und Pedelecs kommt ein Transport auf dem Dach wegen des hohen Gewichts oftmals ohnehin nicht in Frage.

Beim Fahren gilt für Heck- und Dachträger: Fuß vom Gas. Der Luftwiderstand erhöht sich, und auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens verändert sich. Der ADAC rät, nicht schneller als 120 km/h zu fahren und keine Abdeckplanen zu verwenden. Außerdem sollte man nach ein paar Kilometern kurz stoppen, um zu kontrollieren, ob die Räder noch fest sitzen. Da man als Fahrer für das korrekte Sichern der Ladung verantwortlich ist, empfiehlt der ADAC neben der Sicherung der Fahrradrahmen am Träger zusätzliche eine Sicherung der Räder mit Spanngurten.
Autor: red

Kommentare
Kobold2
25.04.2021, 11.54 Uhr
Der ADAC empfielt
und die Leser trotten hinterher....
Kein Wort darüber, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Anleitungen der Hersteller beachtet werden muß.
Bei Heckträgern ist meist bei 130km/h Schluß. Wenn die Fahrzeugbreite durch die Fahrräder zunimmt, dann ist das auch in Autobahnbaustellen und anderen Engstellen zu berücksichtigen und nicht fisch und fröhlich auf der begrenzten linken Spur durchzufahren. Das Ergebnis solcher Träumer, hab ich jeden Tag um mich....
Nicht zu vergessen, der Klassiker ....
Räder auf dem Dach und Parkhaus , oder Höhenbegrenzungen auf Autobahnparkplätzen, damit sich da ja kein LKW hinstellt.....
Micha123
25.04.2021, 13.09 Uhr
Sicherung der Ladung
Es geht zwar jetzt nicht um Fahrrad-Träger aber um die Sicherung der Ladung.

Ich berichte da einmal aus eigener Erfahrung...
Vor vielen Jahren hatte ich einen schweren Verkehrsunfall.

Ein anderer PKW aus dem Gegenverkehr nahm mir auf einer Bundesstraße die Vorfahrt. Er blinkte nicht und entschloss sich spontan in einen Feldweg einzufahren.
Ich hatte keine Chance auszuweichen und schaffte es auch nicht mehr meine Geschwindigkeit zu verzögern, weil der PKW nur noch ca. 20 Meter entfernt war.
Ich hatte nur noch soviel Zeit, dass ich es gerade so schaffte die Hände vom Lenkrad zu nehmen und instinktiv die Beine anzuwinkeln.
Meine Geschwindigkeit betrug 100 km/h und so prallte ich mit meinem PKW auch gegen den anderen Wagen. Ich erwischte diesen seitlich (weil er durch das Abbiegen quer vor mir stand) im Bereich des Motors. Dadurch hatten die Insassen des Fahrzeuges viel Glück und kaum Verletzungen.
Es war alles in Zeitlupe und in Bruchteilen einer Sekunde.
Mein PKW "bohrte" sich nicht in den anderen Wagen, sondern hob mit dem Heck ab und schleuderte durch die Luft. Kopfüber landete ich dann wieder auf der Straße und mein Auto rutschte in den Graben. Der andere Wagen blieb ca. 150 Meter entfernt auf der Straße stehen.
Wie durch ein Wunder hatte ich kaum schwere Verletzungen und konnte selbst mein Fahrzeug verlassen.

Mein Fahrzeug war eine große Limousine, bei der der Laderaum (Kofferraum) von der Fahrgastzelle getrennt war.
Ich hatte 2 große Plaste-Klapp-Boxen im Kofferraum. Sonst nichts, die Boxen waren auch leer. Die Boxen lagen frei im Kofferraum, waren nicht gesichert, obwohl auch Verzurrösen vorhanden waren...
Beide Kisten waren durch den Unfall in dutzende, scharfkantige Kleinteile "zerbrochen". Ich gehe davon aus, dass die dort wie richtige "Geschosse" herum geflogen sind.
Ich war da total überrascht, bei diesem Anblick. Man stelle sich vor, so eine Box hätte auf den Sitzen im Fond gelegen. Die Teile sind tödlich.

Heute habe ich ein T-Modell (Kombi). Das Trennnetz zum Laderaum ist immer oben und ich habe nichts frei oder ungesichert im Fahrzeug liegen.

Die Sicherung der Landung ist bei jedem Fahrzeug das A und O. Soviel Zeit muss immer sein.
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