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Di, 16:00 Uhr
07.03.2023
Kreistag lehnt Schulschließung in Bad Langensalza ab

Etappensieg für Förderzentrum

Die drohende Schließung des Förderzentrums in Bad Langensalza ist seit gestern vom Tisch, der Umzug der Schüler nach Mühlhausen abgewendet. In der interessanten Kreistagssitzung wurde schließlich dem Änderungsantrag der Freie Wähler zugestimmt …

Das Staatliche Förderzentrum "An der Salza" in Bad Langensalza (Foto: uhz) Das Staatliche Förderzentrum "An der Salza" in Bad Langensalza (Foto: uhz)

Seitdem die Absicht des Landratsamtes bekannt wurde, das Förderzentrum „An der Salza“ in der Langensalzaer Poststraße zu schließen, waren es vor allem moralische Argumente, die von den zahlreichen Gegnern ins Feld geführt wurden. Unzumutbarkeiten für Schüler und Eltern und die Befürchtung, dass sich die angespannte Lage auf dem Bildungssektor noch weiter verschlechtere, prägten die Diskussionen und die zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Proteste.

Das alles hat in der Kreisverwaltung in Mühlhausen seine Wirkung hinterlassen, entscheidend sollten aber gestern bei den Kreistagsmitgliedern letztlich ganz pragmatische rechtliche Gründe werden. In ihrem Änderungsantrag hatte die Fraktion der Freien Wähler des Unstrut-Hainich-Kreises gefordert, der Kreistag möge beschließen das staatliche Förderzentrum „An der Salza“ in Bad Langensalza nicht zu schließen und stattdessen nach Möglichkeiten eines Neubaus in der Stadt Bad Langensalza für das Förderzentrum „An der Salza“ zu suchen. Dieser Neubau, so weiter im Antrag „muss mindestens die Schülerzahl der bisherigen Schule aufnehmen können. Der bisherige Standort bleibt bis zur endgültigen Bezugsfertigkeit erhalten.“ Und er endet in der Forderung an die Kreisverwaltung: „Sämtliche Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen.“

Zur Begründung diente den Freien Wählern dabei ein Hinweis aus der Beschlussvorlage des Landkreises, in der auf den zu erwartenden Verkaufserlös des Gebäudes in der Poststraße eingegangen wird. Dieser sollte für das Förderzentrum 600.000 Euro betragen und war als Maßnahme schon in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen.

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Hier setzten die Politiker um den Bad Langensalzaer Bürgermeister Matthias Reinz an. Sie verwiesen auf die Rechts- und Vertragslage, die in § 5 Absatz 2 des Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) besagt:
„Der Schulträger ist auf Verlangen des früheren Eigentümers zur Rückübereignung verpflichtet, wenn nach Absatz 1 übereignete Grundstücke nicht mehr den Zwecken einer staatlichen Schule dienen oder die Gebietskörperschaft nach Absatz 1 Satz 1 selbst die Schulträgerschaft übernimmt. Aufwendungen, die der Schulträger während der Dauer seines Eigentums gemacht hat, ersetzt ihm im Fall der Rückübereignung der frühere Eigentümer, soweit die Aufwendungen den Wert des Eigentums zurzeit der Rückübereignung für den früheren Eigentümer noch erhöhen. Die Verpflichtung zur Rückübereignung ist durch eine Vormerkung im Grundbuch zu sichern.“

Genau diese Kriterien sind seit dem 24. Juni 1996 gegeben, als ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Unstrut-Hainich-Kreis und der Stadt Bad Langensalza geschlossen wurde. Abgesichert durch eine Vormerkung im Grundbuch (Grundbuch von Bad Langensalza Blatt 5563, laufende Nummer der Eintragung 4), wo der Text exakt lautet: „Vormerkung gemäß § 6 Abs. 2 ThürSchFG für Stadt Bad Langensalza. Gemäß Bewilligung vom 15.11.2002/05.02.2004 (Az.: 1304.880 Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen) eingetragen am 14.06.2004.“

Somit konnte die veranschlagte Summe für die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes, die Beantragung der Bedarfszuweisung und für die Haushaltssatzung des Jahres 2023 niemals eingepflegt werden. Wie die Freien Wähler in ihrem Antrag formulierten: „wohl wissend, dass diese rechtlich und tatsächlich auf keinen Fall erzielt werden kann.“

Das Förderzentrum befände sich seit 2007 in diesem Gebäude, ohne dass seitdem nennenswerten Investitionen durch den Landkreis erfolgt wären. „Die Hofgestaltung ist durch Fördermittel des ERASMUS-Programmes finanziert worden. Hier sind möglicherweise Rückforderungen zu beachten“, vermerken sie. Auch die malermäßige Instandsetzung sei durch Bedienstete der Schule, Eltern und Hausmeister erfolgt, die Farbe und andere Materialien wurden größtenteils durch Sponsorenleistungen aufgebracht.

Dies alles mache deutlich, so die freien Wähler, dass das Gebäude im Falle einer Ausgliederung der Schule an die Stadt Bad Langensalza zurückfällt und keineswegs vom Landkreis weiter veräußert werden könnte.

Die Abgeordneten folgten gestern mehrheitlich dieser Argumentationslinie und lehnten die Schulschließung ab. Vorerst. Das Problem ist nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, dessen ist man sich auch im Bad Langensalzaer Rathaus bewusst, wo nun nach Alternativlösungen gesucht wird. Bürgermeister Reinz favorisiert die Möglichkeit eines Schulneubaus, vielleicht auf einer Brache an der Ecke Bad Nauheimer Straße/Gutenbergstraße in unmittelbarer Nähe des Salza-Gymnasiums. Ob das die letzte Variante sein wird, bleibt abzuwarten und ist mit den Fördermitteln verbunden, die dafür benötigt werden.
Olaf Schulze
Autor: osch

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