Fr, 13:40 Uhr
31.01.2025
Thüringer Landesbeauftragte begrüßt die Gesetzesnovelle
Verbesserungen für politisch Verfolgte in der DDR
Gestern Abend verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Das ist ein guter Tag für die Betroffenen der SED-Diktatur. Die Gesetzesnovelle wird soziale Situation merklich verbessern, erklärt der Landesbeauftragte Dr. Peter Wurschi...
Das Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR sieht unter anderem vor, die Opferrente für politische Häftlinge von 330 auf 400 Euro zu erhöhen und ab 2026 zu dynamisieren. Auch soll die Zahlung nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt werden.
Zwangsausgesiedelte erhalten für ihren erlittenen Heimatverlust eine Entschädigungsleistung in Höhe von 7500 Euro und bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden sind grundlegende Erleichterungen vorgesehen. Die Gesetzesnovelle beinhaltet weiterhin eine Erhöhung der Ausgleichsleistung sowie eine Verkürzung der erforderlichen Verfolgungszeit für beruflich Verfolgte und ein Zweitantragsrecht bei der strafrechtlichen Rehabilitierung. Zudem soll ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet werden, um Verfolgte der SED-Diktatur in wirtschaftlichen Notlagen zu unterstützen.
Die vorgenommenen Verbesserungen sind ein großer Schritt für die Anerkennung und Entschädigung von persönlich erlittenem Leid in der DDR. Für die ehemals Zwangsausgesiedelten ist die nun vorgenommene monetäre Anerkennung das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen. Das ist richtig und gut. Viele Betroffene der SED-Diktatur sind bereits in einem hohen Alter und warten schon sehr lange auf eine Verbesserung ihrer materiellen Situation, wie auch auf eine gesellschaftliche Anerkennung des ihnen angetanen Unrechts. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nun geschaffen, die gesellschaftliche Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit den Folgen der Diktatur liegen weiter vor uns.
Autor: redDas Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR sieht unter anderem vor, die Opferrente für politische Häftlinge von 330 auf 400 Euro zu erhöhen und ab 2026 zu dynamisieren. Auch soll die Zahlung nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt werden.
Zwangsausgesiedelte erhalten für ihren erlittenen Heimatverlust eine Entschädigungsleistung in Höhe von 7500 Euro und bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden sind grundlegende Erleichterungen vorgesehen. Die Gesetzesnovelle beinhaltet weiterhin eine Erhöhung der Ausgleichsleistung sowie eine Verkürzung der erforderlichen Verfolgungszeit für beruflich Verfolgte und ein Zweitantragsrecht bei der strafrechtlichen Rehabilitierung. Zudem soll ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet werden, um Verfolgte der SED-Diktatur in wirtschaftlichen Notlagen zu unterstützen.
Die vorgenommenen Verbesserungen sind ein großer Schritt für die Anerkennung und Entschädigung von persönlich erlittenem Leid in der DDR. Für die ehemals Zwangsausgesiedelten ist die nun vorgenommene monetäre Anerkennung das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen. Das ist richtig und gut. Viele Betroffene der SED-Diktatur sind bereits in einem hohen Alter und warten schon sehr lange auf eine Verbesserung ihrer materiellen Situation, wie auch auf eine gesellschaftliche Anerkennung des ihnen angetanen Unrechts. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nun geschaffen, die gesellschaftliche Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit den Folgen der Diktatur liegen weiter vor uns.